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Gericht prüft: Durfte die Stadt Koblenz die Blockade-Aufrufe verbieten?

Hermann Theisen (Dritter von links) mit seinem Anwalt und Unterstützern vor dem Justizzentrum in Koblenz. Foto: Dieter Junker
Hermann Theisen (Dritter von links) mit seinem Anwalt und Unterstützern vor dem Justizzentrum in Koblenz. Foto: Dieter Junker

Koblenz – Schwere juristische Kost in Koblenz. Durfte die Stadt Koblenz den Aufruf zur Bücheler Blockade, den Hermann Theisen vor dem Koblenzer Hauptbahnhof verteilen wollte, zu Recht verbieten? Oder stellte das Flugblatt keinen Aufruf zu einer Straftat dar? Darüber verhandelte nun das Koblenzer Verwaltungsgericht.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker Im Mai 2013 wollte Hermann Theisen vor dem Koblenzer Hauptbahnhof Flugblätter verteilen. Darin sollte zur Blockadeaktion des Fliegerhorstes Büchel im August aufgerufen werden. Die Stadt Koblenz sah darin einen unerlaubten Aufruf zu einer Straftat und verbot die Aktion.Dagegen klagte Theisen. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz kam es ...