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Kommentar: Das Angebot, nicht der Titel entscheidet

Ob die Bürger der 27 Fremdenverkehrsgemeinden und acht Erholungsorte in der Mehrzahl wissen, dass ihre Gemeinde ein „Kurort“ im Sinne des rheinland-pfälzischen Kurortegesetzes ist? Wahrscheinlich nicht. Denn für dieses touristische Prädikat kann man sich nichts kaufen.

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Wolfgang Wendling über das neue  Kurortegesetz  Klar, ein bisschen Werbung ginge schon. Aber was nutzt der Verweis auf die "staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde", wenn kaum touristische Infrastruktur vorhanden ist? Der Gast kommt nicht des Titels wegen, sondern aufgrund des Angebots. Wenn ab 2020 kreisweit 16 Kommunen, darunter auch die Welterbestädte St. Goar und ...