Auf den Hinweisstandort kommt es an

Für touristische Hinweisschilder an Straßen sind innerorts die Verbandsgemeinden zuständig.

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Außerorts muss die jeweilige Kreisverwaltung als untere Straßenverkehrsbehörde diese genehmigen und anordnen, erläutert Bernd Cornely, Leiter des LBM Cochem-Koblenz. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ordnete solche Hinweise für die Hängeseilbrücke Anfang Dezember 2016 und Ende März dieses Jahres an.

Die Installation der Schilder übernimmt wiederum der LBM. Die braun-weißen touristischen Hinweisschilder an Autobahnen wiederum werden vom LBM Rheinland-Pfalz angeordnet. dad