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St. Goar

Freispruch: Zweifel an Bopparder Drogengeschäft überwiegen

Im Zweifel für den Angeklagten – dieser Grundsatz bewahrte am Donnerstag einen 36-jährigen aus Urbar stammenden Mann vor einer Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert.

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Von unserer Redakteurin Martina Koch Das Amtsgericht unter dem Vorsitzenden Richter Klaus Behrendt erachtet es laut Urteilsbegründung zwar durchaus für denkbar, dass der wegen Besitzes von Amphetaminen vorbestrafte Erwerbslose in den Jahren 2012 und 2013 mehrfach von einem Bopparder Dealer Drogen erworben hat. Doch der mutmaßliche Verkäufer, der bereits im vergangenen ...