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Rheinbay

Einspruch zurückgewiesen: Ortsvorsteherwahl in Rheinbay bleibt gültig

Eher unscheinbar ist das Dorfgemeinschaftshaus in Rheinbay. Allein die Bundesflagge lässt erahnen, dass es sich um ein öffentliches Gebäude handelt. Dort war am 25. Mai und bei der Stichwahl um das Amt des Ortsvorstehers am 8. Juni auch das Wahllokal eingerichtet.
Eher unscheinbar ist das Dorfgemeinschaftshaus in Rheinbay. Allein die Bundesflagge lässt erahnen, dass es sich um ein öffentliches Gebäude handelt. Dort war am 25. Mai und bei der Stichwahl um das Amt des Ortsvorstehers am 8. Juni auch das Wahllokal eingerichtet. Foto: Wolfgang Wendling

Die Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung hat den Einspruch gegen die Gültigkeit der Ortsvorsteherwahl am 8. Juni in Rheinbay zurückgewiesen. Die Behörde konnte „mangels Nachweises“ keine Verletzung des Grundsatzes der geheimen und freien Wahl feststellen, teilte die Kreisverwaltung in einer Presseerklärung mit.

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Von unserem Redakteur Wolfgang Wendling Ob damit das Kapitel Ortsvorsteherwahl in Rheinbay abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Denn der Einspruchsführer, der ehemalige Bürgermeister und Ortsvorsteher Rudolf Halfer, hat jetzt die Möglichkeit, gegen die aufsichtsbehördliche Entscheidung beim Verwaltungsgericht Koblenz Klage zu erheben. Rückblick: Bei der Stichwahl am Sonntag, 8. Juni, setzte sich ...