Limburg/Hamburg

Limburger Bischof: Staatsanwaltschaft feilt an Strafbefehl

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Strafbefehl gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst nachgearbeitet. Immernoch geht es um eine angebliche Falschaussage des Geistlichen.

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Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll, sagte am Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Er bestätigte damit einen Bericht der „Augsburger Allgemeinen“. Eine sachliche Änderung sei damit aber nicht verbunden, betonte der Sprecher.

Gläubige lehnen sich auf: In Limburg protestierten rund 150 Katholiken gegen das verhalten ihres Bischofs.

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Seit Tagen wird der Limburger Bischofssitz von Journalisten umzingelt – am Wochenende auch von aufgebrachten Gläubigen.

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Zornige Bürger verteilten Handzettel, auf denen der Bischof zum Rücktritt aufgefordert wird.

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Auch die Polizei war bei der Demonstration vor Ort.

dpa

Die Handzettel der Protestler sind unmissverständlich.

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Das Amtsgericht Hamburg entscheidet darüber, ob der Strafbefehl erlassen wird. Dieser droht dem derzeit beurlaubten Bischof, weil er falsche Angaben im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien gemacht haben soll.

Ende Oktober hatte das Gericht bekanntgegeben, das Verfahren einstellen zu wollen. Das lehnt die Staatsanwaltschaft aber ab. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch unklar.