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Hambach/Gießen

Gutachten: Windkraft verursacht mehr Lärm

Von Heinz Burkhard Westerweg
Geht von Windrädern eine höhere Schallbelastung aus, als dies bislang angenommen und in Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt worden ist? Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt die These.  Foto: Hans Georg Egenolf
Geht von Windrädern eine höhere Schallbelastung aus, als dies bislang angenommen und in Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt worden ist? Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt die These. Foto: Hans Georg Egenolf

Mindestabstand nicht eingehalten, Brandschutz nicht ausreichend, fehlerhaftes Gutachten – mit diesen Argumenten wehrt sich Hambachs Ortsbürgermeister Peter Sehr beim Regierungspräsidium Gießen gegen den Bau eines Windrades am Tierheim Limburg. Vor allem den „gesundheitsbelastenden Beeinträchtigungen durch genehmigungsrelevante Schallausbreitung“ könnte gravierende Bedeutung zukommen.

Lesezeit: 3 Minuten
Das Urteil hat es in sich: Als eines der ersten Gerichte hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine „rückwirkende Anwendungspflicht“ der neuen Hinweise der Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) und des sogenannten Interimsverfahrens auf eine im vergangenen Jahr erteilte, aber noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen. Die Juristen sind der Meinung, dass sich ein ...
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Grundlagen entsprechen laut Expertise nicht mehr dem Stand des Wissens

In einer Expertise zur „Gesundheitsgefahr durch die Anwendung überholter Normen und Richtlinien zur Bewertung von Schall durch große Windkraftanlagen“ kommen Gerhard Artinger, Sven Johannsen, Prof. Dr. Henning Müller zum Hagen und Bernd Töpperwien zu der Einschätzung, dass „die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung und den Betrieb von Windkraftanlagen die Basis für den Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen bilden“ sollen, diese „Grundlagen jedoch nicht mehr dem Stand des Wissens und der Technik“ entsprechen.

Tieffrequenter Schall werde bei den Gefahrenabwägungen nicht berücksichtigt, gerade diese Belastung habe aber nach neuesten Erkenntnissen erhebliche Auswirkung auf die Gesundheit. Die andauernde Einwirkung auf den Menschen störe während der für die Erholung unabdingbaren nächtlichen Schlafphase.

Die derzeit noch gültigen, jedoch nach einhelliger Fachmeinung technisch überholten Vorschriften fokussierten sich primär auf die Bewertung von deutlich hörbarem Lärm. Diese Betrachtungsweise werde den akustischen Randbedingungen von großen Windkraftanlagen nicht gerecht, da weder Infraschall noch schmalbandige tonale Spitzen gemessen oder berücksichtigt würden. Körperschall finde überhaupt keine Beachtung. Genau diese Faktoren seien jedoch die mit gesundheitlicher Relevanz.

Die in einzelnen Bundesländern pauschal festgelegten Abstände zu Einzelhäusern und zur Wohnbebauung seien für heutige, große Windkraftanlagen bei Weitem zu gering und der rechtliche Rahmen für Genehmigung und Betrieb in keiner Weise ausreichend, den im Grundgesetz garantierten Schutz der Gesundheit zu gewährleisten. Als Sofortmaßnahme halten die Autoren einen Sicherheitsabstand von 15-facher Höhe der Windkraftanlage für angemessen. Als absolutes Minimum (bei weiterhin deutlichen Gesundheitsrisiken) sei ein Mindestabstand von zehnfacher Höhe der Anlagen nötig. hbw

Ortsbürgermeister: Brandschutz nicht genügend beachtet

In seiner Forderung, die Baugenehmigung für das Windrad in Staffel zu versagen, führt Peter Sehr im Schreiben an den Gießener Regierungspräsidenten auch das Thema Brandschutz an: Das Waldgebiet, in dem die Windanlage Staffel geplant ist, grenzt unmittelbar an den Ortsrand von Hambach. Dort verläuft die Waldgrenze entlang der Gückinger Straße, anschließend hinter den Häusern der Dorfstraße, Bachstraße und Bornstraße entlang, sodass damit die weiteste Ausdehnung Hambachs tangiert ist. Schneisen oder breitere Trassen sind nicht vorhanden. Dieses Waldgebiet grenzt auch unmittelbar an Straßenzüge der Gemeinde Gückingen.

Laut Sehr sei bei den Unterlagen für den Windpark Elz problematisch gewesen, einen Gutachter für den Brandschutz zu finden. Offensichtlich hätten Fachleute die Risiken ähnlich eingeschätzt wie die Gemeinde Hambach, die dringend dazu rate, weitere sachverständige Einschätzungen einzuholen.

Es sollten, meint Sehr, auch die zu geringen Abstände zur Landesstraße, zur ICE-Trasse und zur Autobahn geprüft werden, insbesondere wenn die in Rheinland-Pfalz vorgeschriebenen Abstände von 1100 Meter eingehalten werden müssten. Kipphöhen müssten noch einmal geprüft werden, da vier Anlagen des Windparks Elz auf die ICE-Trasse und A 3 fallen könnten. hbw

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