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Kreis Ahrweiler

Widerspruch möglich: Bürger lassen Behörden nicht alles durchgehen

Widerspruch möglich: Bürger lassen Behörden nicht alles durchgehen Foto: N.N.

Wenn Bürger mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie den Kreisrechtsausschuss anrufen. Hunderte Widersprüche gehen dort Jahr für Jahr ein.

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Von unserem Redakteur Frieder Bluhm Die Garage, die der Nachbar ohne Genehmigung direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut hat, das genehmigte Junggesellenfest, das die nächtliche Ruhe stört, die Anliegerbeiträge, die eine Kommune für den Ausbau einer Straße festgesetzt hat und dem Betroffenen zu hoch erscheinen: Jährlich sind es Hunderte solcher oder ähnlicher ...