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Ahrweiler

Schadsoftware für Internetkriminelle: Star-Hacker muss nicht ins Gefängnis

Ein 22-jähriger Hacker ist mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Er hatte weltweit Software an Internetkriminelle verkauft.
Ein 22-jähriger Hacker ist mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Er hatte weltweit Software an Internetkriminelle verkauft. Foto: dpa

Das Jugendschöffengericht Ahrweiler hat nach dem mehrtägigen Prozess keinen Zweifel, dass der junge Mann aus Remagen ein international agierender Hacker war, der professionell und marktorientiert auftrat.

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Der 22-jährige Internetkriminelle, der weltweit mehr als 4600 Kunden mit einer von ihm programmierten Schadsoftware belieferte, wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr gefordert. Als Auflage beorderte das Gericht dem jungen Mann einen Bewährungshelfer an die Seite. Als mahnende ...