Hochwasserschutz: Auch die Bevölkerung ist gefordert
Für die Brücke an der Steinbergsmühle in Dernau ist die Ortsgemeinde zuständig.Foto: Archiv
Die Gewässerunterhaltung für die meisten Fließgewässer im Kreis Ahrweiler ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, also der Städte und Gemeinden. Sie erstreckt sich auf natürliche Fließgewässer dritter Ordnung (kleinere Bäche, dies sind die meisten Fließgewässer, zuständig sind die Städte und Verbandsgemeinden) und zweiter Ordnung (mittelgroße Bäche, etwa Adenauer Bach und Trierbach; zuständig ist der Kreis). Zuständig für den Rhein (erste Ordnung, Bundeswasserstraße) ist der Bund.
Lesezeit: 2 Minuten
Für die Ahr (zweite Ordnung) gibt es eine Sonderregelung. Wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung liegt die Unterhaltung beim Land. Wesentliche Aufgaben der Gewässerunterhaltung sind die Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und die naturnahe Erhaltung der Ufer. Nach gängiger Praxis und auch aktuell werden vor Ort Maßnahmen zwischen SGD, Kreisverwaltung und den betreffenden ...
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