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Kreis Ahrweiler

Bislang 50 Anträge: Kleiner Waffenschein ist weiter sehr begehrt

Die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein ist nach wie vor sehr groß. Vor allem Männer beantragen Schreckschuss- und Signalwaffen.
Die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein ist nach wie vor sehr groß. Vor allem Männer beantragen Schreckschuss- und Signalwaffen. Foto: picture alliance

50 Menschen haben in diesem Jahr im Kreis Ahrweiler den kleinen Waffenschein beantragt (Stand: 7. Februar). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies zwar ein deutlicher Rückgang (139 Anträge). Allerdings sind es in diesen ersten Wochen des neuen Jahres noch immer fast so viele Anträge wie insgesamt in 2015 (54).

Lesezeit: 2 Minuten
Waffenfachverkäufer und Polizei halten davon gar nichts. Sie raten aus vielen Gründen vom Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) ab. Vor allem Männer beantragen den kleinen Waffenschein, wie die Kreisverwaltung Ahrweiler auf RZ-Anfrage mitteilt (siehe Infokasten). Warum dies so ist, erklärt die Verwaltung nicht. Ein Sprecher sagt: „Die Antragsteller müssen ...
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Der kleine Waffenschein wurde nach mehreren Amokläufen eingeführt

Der kleine Waffenschein ist am 1. April 2003 mit dem neuen Waffengesetz in Kraft getreten. Er wurde nach einer Häufung von Amokläufen an deutschen Schulen eingeführt.

Den kleinen Waffenschein benötigt man, wenn man Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) außerhalb des eigenen Hauses, eingezäunten Grundstücks und von Geschäftsräumen führen will (Mindestalter 18 Jahre). Jedoch ist das Führen von SRS-Waffen trotz des kleinen Waffenscheins nicht gestattet bei Volksfesten, Messen, Sportveranstaltungen und Demonstrationen. Erlaubt ist zudem nur das Führen von Waffen, die das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Die Anwendung ist nur in Notsituationen erlaubt. Der reine Erwerb und Besitz von SRS-Waffen ist auch ohne den kleinen Waffenschein möglich. Pfefferspray dürfen Personen ab 14 Jahren auch ohne kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit führen. Antragsteller müssen zuverlässig und persönlich geeignet sein: Sie dürfen keine Vorstrafen haben außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen. Sie dürfen weder drogen- noch alkoholabhängig und müssen körperlich und geistig geeignet sein. Der kleine Waffenschein wird in Rheinland-Pfalz von den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten ausgestellt; er gilt unbefristet. Die Beantragung kostet im Kreis Ahrweiler 50 Euro. Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen ihn zum Führen von SRS-Waffen innerhalb des Jagdreviers nicht. jl

Erteilte kleine Waffenscheine im Kreis Ahrweiler

2012 22

2013 29

2014 20

2015 54

2016 402

2017 (Stand 7. Februar) 50

Gesamt 577

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