Der kleine Waffenschein ist am 1. April 2003 mit dem neuen Waffengesetz in Kraft getreten. Er wurde nach einer Häufung von Amokläufen an deutschen Schulen eingeführt.
Den kleinen Waffenschein benötigt man, wenn man Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS) außerhalb des eigenen Hauses, eingezäunten Grundstücks und von Geschäftsräumen führen will (Mindestalter 18 Jahre). Jedoch ist das Führen von SRS-Waffen trotz des kleinen Waffenscheins nicht gestattet bei Volksfesten, Messen, Sportveranstaltungen und Demonstrationen. Erlaubt ist zudem nur das Führen von Waffen, die das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Die Anwendung ist nur in Notsituationen erlaubt. Der reine Erwerb und Besitz von SRS-Waffen ist auch ohne den kleinen Waffenschein möglich. Pfefferspray dürfen Personen ab 14 Jahren auch ohne kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit führen. Antragsteller müssen zuverlässig und persönlich geeignet sein: Sie dürfen keine Vorstrafen haben außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen. Sie dürfen weder drogen- noch alkoholabhängig und müssen körperlich und geistig geeignet sein. Der kleine Waffenschein wird in Rheinland-Pfalz von den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten ausgestellt; er gilt unbefristet. Die Beantragung kostet im Kreis Ahrweiler 50 Euro. Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen ihn zum Führen von SRS-Waffen innerhalb des Jagdreviers nicht.
jl