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Bad Kreuznach

Neues Gesetz für das Kindeswohl wirft Fragen auf

„Willkommensbesuche“ und „Familienhebammen“ – was das ist und wie es funktioniert, war Thema der vierten lokalen Netzwerkkonferenz zum Schutz von Kindeswohl und -gesundheit.

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Bad Kreuznach - Antworten für die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes in die Praxis suchten am Mittwoch rund 160 Teilnehmer der vierten Konferenz des "lokalen Netzwerks zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" im Bad Kreuznacher Haus des Gastes. Seit 1. Januar gilt das Gesetz. Es bedeutet für Jugendämter und freie Einrichtungsträger neue ...