Plus
St. Katharinen/Kreis Bad Kreuznach

Landrätin hebt Verbot auf: Maltes Busfahrer ist wieder im Dienst

Von Christine Jäckel
Schulbus (Symbolfoto)
Schulbus (Symbolfoto) Foto: dpa

Maltes Busfahrer ist wieder im Einsatz, fährt täglich seine gewohnten Touren auch zu den Kitas der Verbandsgemeinde Rüdesheim. Damit ist der Fehler des Fahrers, den dreijährigen Malte aus St. Katharinen am 8. November in einem 17-sitzigen und verschlossenen Kleinbus in einem Fahrzeugdepot alleine zurückzulassen, zwar nicht vergessen. Aber sowohl Maltes Eltern wie auch der die täglichen Kinderfahrten beauftragende Kreis haben den Mann entlastet, wollen ihn nicht länger durch ein von Landrätin Bettina Dickes zunächst ausgesprochenes Kinderfahr-Verbot gestraft sehen.

Lesezeit: 3 Minuten
Nun geht es darum, aus dem Vorfall zu lernen. Denn, so scheint es, ein Fehler ist nicht nur dem Fahrer passiert. Andererseits: Was heißt schon Fehler? In den Routinen des viel fordernden Alltags eines Busfahrers oder einer Kindertagesstätte schleifen sich womöglich Versäumnisse ein. Immer ging alles gut, dann plötzlich passiert ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Albtraum mit Ansage: Stefan Munzlinger zur Rehabilitierung des Busfahrers

Erst der Fehler, dann der Aufschrei. Dem folgte die (anhaltende) Reue und schließlich die kollektive Einsicht: Den Busfahrer tadeln? Ja! Aber nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag.

Gut, dass Eltern und Landrätin den Mann nicht auf ewig brandmarken. Sein Fehler, Malte zu vergessen, wiegt schwer, sicher. So etwas darf nicht passieren, vor allem da – reiner Zufall – wenige Tage zuvor noch einmal um Vorsicht beim Kindertransport gebeten worden war. Doch gilt auch bei Strafen das rechte Maß. Zumal Fahrer ja nicht gleich Betreuer sind.

Ob Land, Kreis oder Gemeinden: Wer die Bus-Begleitung durch Erzieher einst aus Geldnot abschaffte, muss sich über fatale Auswüchse wie Maltes Albtraum nicht wundern.

E-Mail: stefan.munzlinger@rhein-zeitung.net

Meistgelesene Artikel