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Bad Kreuznach

Konsequenzen nach Randale in Bad Kreuznach: Drei Grünanlagen nachts dicht

Von Gustl Stumpf
Die Kirschsteinanlage am Naheufer war in den vergangenen Jahren regelmäßig Schauplatz von tätlichen Auseinandersetzungen. 
Die Kirschsteinanlage am Naheufer war in den vergangenen Jahren regelmäßig Schauplatz von tätlichen Auseinandersetzungen.  Foto: Christine Jäckel

Die aktuell angespannte Sicherheitslage in der Stadt Bad Kreuznach hat Konsequenzen. Vom kommenden Dienstag an gilt eine Art Ausnahmezustand – ein Aufenthaltsverbot für drei Grünanlagen, auf denen es zuletzt immer wieder zu Ruhestörungen und Auseinandersetzungen kam.

Lesezeit: 2 Minuten
Betroffen sind die Kirschsteinanlage, der Fischerplatz (ehemals Wolff'scher Garten) und der Schlosspark. Von 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr in der Früh dürfen sie nicht betreten werden. Die Verfügung, erlassen vom Ordnungsdezernat der Stadt mit Udo Bausch an der Spitze ist bis zum Ablauf des Monats Oktober befristet. Verstöße ...
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Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag: Polizei- und Ordnungsbehördengesetz als Grundlage

„Ohne ein Aufenthaltsverbot [...] können an den genannten Örtlichkeiten Straftaten und begleitende Gefahren für die Allgemeinheit nicht vermieden werden. Deshalb ist es verhältnismäßig, diese Allgemeinverfügung zu diesem Zweck zu erlassen“, heißt es in der Begründung der Stadt, die den Aufenthalt auf drei städtischen Flächen (Kirschsteinanlage, Schlosspark und Fischerplatz) von Dienstag an zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens verbietet.

„Durch das zeitlich befristete Aufenthaltsverbot ist zu erwarten, dass die nächtlichen Ruhestörungen und insbesondere Straftaten vermieden werden können.“ Allein von März bis Mitte Juli 2017 sind nach Angaben der Polizei 34 Strafanzeigen im Rahmen von Personenkontrollen an der Kirschsteinanlage registriert wurden.

Aber schon zuvor ist es dort zu massiven Kämpfen gekommen. Der negative Höhepunkt in jüngster Vergangenheit: Eine Schlägerei zwischen zwei Gruppen unterschiedlicher Nationalitäten, bei der Messer und Schlagstöcke benutzt und Personen erheblich verletzt wurden. Gravierende Auseinandersetzungen und Festnahmen sind dort nichts Ungewöhnliches, geht aus der Begründung hervor. Und ein Verdrängungsprozess in Richtung Fischerplatz habe bereits stattgefunden, daher sperrt man diesen erst neu gestalteten Platz in der Neustadt gleich mit.

Kommentar: Aufenthaltsverbot kein Allheilmittel

Bad Kreuznach hat ein Sicherheitsproblem. Wie viele andere Städte auch, werden all jene sagen, die die Entwicklung weniger dramatisch sehen. Ein Ansatz zur Lösung kann das freilich nicht sein.

Aber: Lässt sich das Problem überhaupt lösen? Von heute auf morgen sicherlich nicht. Erinnert sei nur an die Schlagzeilen der zurückliegenden Wochen, die von Gewaltexzessen und Großrazzien oder Schlagworten wie No Mercy, und No-go-Areas, also rechtsfreien Räumen, geprägt wurden. Ganz zu schweigen von einer Drogenszene, die weitgehend im Verborgenen blüht.

Eine Gemengelage, die Polizei und Behörden vor große Herausforderungen stellt. Mit einem Aufenthaltsverbot setzt die Stadt nun einen deutlichen Akzent. Die Frage ist allerdings: Schießt sie damit übers Ziel hinaus?

Schließlich werden elementare Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit oder die Versammlungsfreiheit durch die Verfügung eingeschränkt. Das trifft alle.

Der Ansatz müsste ein anderer sein. Stichwort: Integration. Sie stockt, weil die Kommunen einen Berg an Aufgaben vor sich herschieben, während Bund und Länder sich aus der Verantwortung stehlen. Fakt ist doch: Viele ausländische Zuwanderer werden nur noch verwaltet. Dort gilt es, die Hebel anzusetzen, sonst drohen uns bald noch größere Probleme.

E-Mail: gustl.stumpf@rhein-zeitung.net

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