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Bad Kreuznach
Stadtrat muss Beschluss zum Bäderhaus aufheben
Mit dem Weisungsbeschluss vom 23. April 2015 zum Weiterbetrieb der verlustreichen Saunalandschaft durch die städtische Badgesellschaft nahm der Stadtrat mit den Stimmen der Großen Koalition den früher gefassten „Privatisierungsbeschluss“ vom Mai 2012 zurück. Doch der Weisungsbeschluss ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt nun auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). In ...