Brachbach

Schuss in Brachbach: Polizist handelte in Nothilfe

Symbolbild / Illustration
Symbolbild / Illustration Foto: dpa/jo

Gegen den Polizeibeamten, der Anfang Mai einen 36-Jährigen in Brachbach angeschossen hatte (die RZ berichtete), wird nicht mehr wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Das hat Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner auf RZ-Nachfrage bestätigt. „Der Polizeibeamte hat in Nothilfe gehandelt, somit war sein Verhalten gerechtfertigt“, stellte Gandner fest.

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Der 36-Jährige hatte offenbar in seiner Wohnung randaliert, sodass ein Nachbar die Polizei gerufen hatte. Beim Eintreffen erkannte die Polizei den Mann durch ein Fenster und sah, wie er mit zwei Messern gestikulierte und schrie. Sie forderte Verstärkung und einen Rettungswagen an. Der Mann ließ sich nicht dazu bewegen, die Wohnung zu verlassen, sodass die Polizei die Tür gewaltsam öffnete. Die Beamten forderten ihn auf, das Messer beiseitezulegen, was er nicht tat. Weil auch ein Einsatz von Pfefferspray keine Wirkung zeigte, griff der Beamte zur Waffe und gab einen Schuss ab. Der Mann ging zu Boden, wurde von Rettungskräften in den Rettungswagen gebracht, verstarb allerdings auf der Fahrt ins Krankenhaus. mp