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Altenkirchen

Schlappe für Gegner der Villa Phoenix

Der Kreisrechtsausschuss hat in Sachen „Villa Phoenix“ entschieden, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird und der Widerspruchsführer die Verfahrenskosten trägt. Das Urteil wurde jetzt bekannt gegeben.

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Altenkirchen - Der Kreisrechtsausschuss hat in Sachen „Villa Phoenix“ entschieden, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird und der Widerspruchsführer die Verfahrenskosten trägt. Das Urteil wurde jetzt bekannt gegeben.   Der Kreisrechtsausschuss ist zu der Überzeugung gelangt, dass für den Widerspruchsführer keine unzumutbaren Störungen oder Belästigungen von dem Vorhaben ausgehen, sodass keine Verletzung des ...