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Altenkirchen

Horrorunfall: Fahrer geht vor Gericht straffrei aus

Ein Bild des Grauens bot sich den Einsatzkräften im Oktober 2009 auf der B256 zwischen Eichelhardt und Mammelzen: Ein Lwk hatte einen Baukran transportiert, dieser brach aus seiner Sicherung und schwenkte auf die andere Fahrbahn. Der entgegenkommende Toyota (Bild) hatte keine Chance, beide Insassen starben.
Ein Bild des Grauens bot sich den Einsatzkräften im Oktober 2009 auf der B256 zwischen Eichelhardt und Mammelzen: Ein Lwk hatte einen Baukran transportiert, dieser brach aus seiner Sicherung und schwenkte auf die andere Fahrbahn. Der entgegenkommende Toyota (Bild) hatte keine Chance, beide Insassen starben. Foto: Foto: Markus Dör

Gegen Zahlung von 600 Euro hat das Amtsgericht Altenkirchen das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 57-jährigen Lkw-Fahrer eingestellt. Zwei Menschen waren gestorben, als das Gestänge eines anhängender Baukrans schwenkte und ein entgegenkommendes Auto erfasste. Der Lkw-Fahrer, ein gelernte Bäcker, hatte nie eine Sicherheitseinweisung bekommen. Der Prozess gegen seinen Chef geht weiter.

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Altenkirchen - Gegen Zahlung von 600 Euro hat das  Amtsgericht Altenkirchen das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 57-jährigen Lkw-Fahrer eingestellt. Zwei Menschen waren gestorben, als das Gestänge eines anhängender Baukrans schwenkte und ein entgegenkommendes Auto erfasste. Der Lkw-Fahrer, ein gelernte Bäcker, hatte nie eine Sicherheitseinweisung bekommen. Der Prozess gegen ...