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Oberlahr/Burglahr

Entscheidung im Brückenstreit: Burglahr verliert gegen Kommunalaufsicht

Der Stein des Anstoßes:Die sanierungsbedürftige Brücke führte zur Anordnung einer Pflichtzweckvereinbarung, wogegen Burglahr vorging. Jetzt hat die ADD in dem Fall eine Entscheidung getroffen. Foto:
Der Stein des Anstoßes:Die sanierungsbedürftige Brücke führte zur Anordnung einer Pflichtzweckvereinbarung, wogegen Burglahr vorging. Jetzt hat die ADD in dem Fall eine Entscheidung getroffen.

Lange haben die Beteiligten auf diesen Moment warten müssen: Nach über eineinhalb Jahren hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) endlich eine Entscheidung im sogenannten „Brückenstreit“ getroffen. Die von der unteren Kommunalaufsicht des Kreises Altenkirchen angeordnete Pflichtzweckvereinbarung für die Ortsgemeinden Oberlahr und Burglahr ist demnach rechtens.

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Von unserer Redakteurin Susanne Schneider Rückblick: Stein des Anstoßes ist eine sanierungsbedürftige Brücke über die Wied in Oberlahr, die ein Wochenendgebiet mit dauerhaften Wohnsitzen erschließt. Der Neubau der Brücke würde Oberlahr laut Schätzung circa 700.000 Euro kosten. Alternativ könnte aber auch eine Zufahrt über einen bereits vorhandenen früheren Bahndamm, der allerdings ...