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Fall Sarah: Medienwächter winken ab

Birkenfeld - "Was kommt als nächste Sendung im Trash-TV? Wird dann mit Demenzkranken vor laufender Kamera Verstecken gespielt? Ich bin der Ansicht: Hier muss sich was tun. Und zwar bald." Der Birkenfelder Marc Hermann spricht vielen aus der Seele, die seit Wochen mit großem Interesse und Betroffenheit unsere Berichterstattung in Sachen "Schwer verliebt" und Kandidatin Sarah aus dem Hunsrück verfolgen. Er betont: "Es geht ja nicht allein um Sarah. Es geht um eine bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung, die man im Keim ersticken muss."

Sarahs Sammlung von Barbiepuppen weckte bei den TV-Machern wohl besonders abstruse Fantasien.
Benjamin Stoess

Der 40-Jährige beschwerte sich bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz (LMK) über die Sat.1-Sendung "Schwer verliebt". Die Antwort indes gefällt ihm nicht.

Vonseiten der Kontrollbehörde heißt es: Die Überprüfung der Sendung ist noch nicht abgeschlossen. "Wann ist sie denn endlich abgeschlossen? Vor dem Hintergrund, dass nur noch drei Sendungen in der laufenden Staffel geplant sind, bleibt nicht mehr viel Zeit", kritisiert Hermann, der für sein Engagement unter anderem auf sarahsseite.rhein-zeitung.de und bei Facebook viel Zustimmung erhält.

Weiter heißt es in dem Schreiben: "Ich kann Ihnen aber als Zwischenstand mitteilen, dass seitens der LMK bislang keine Anhaltspunkte für die Verletzung rundfunkrechtlicher Normen gefunden wurden. Vor diesem Hintergrund ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht von einer Verletzung der Menschenwürde auszugehen." Und weiter: "Bloße Geschmacklosigkeiten oder polemische Ausfälle" stellen laut LMK noch keine Verletzung der Menschenwürde dar. Das gezeigte Geschehen bewege sich zumeist im Bereich des "Banal-Alltäglichen" und sei schon von daher unproblematisch: "Auch den Umstand, dass das Sammeln von Puppen und das Erdenken ihrer jeweiligen Biografien durch eine Teilnehmerin als (mehr oder weniger) außergewöhnlicher Zeitvertreib thematisiert wird, dass etwaige sexuelle Wünsche freimütig geäußert werden oder Menschen in Bade- oder Schlafkleidung abgebildet werden", könne laut LMK nicht als Element der Herabwürdigung betrachtet werden.

Das vorläufige Fazit der Medienanstalt: "Zwar erscheinen manche Teilnehmer an der Show (auch infolge des inszenierten Geschehens) nicht immer im besten Licht und bieten einem spöttischen Publikum viel Angriffsfläche. Den Sendungen selbst sind jedoch - trotz eines oftmals festzustellenden ironischen Untertons und manchmal wenig vorteilhafter Bilder von den Betroffenen - keine Elemente offenen Spotts, offener Häme oder gar offener Schadenfreude zu entnehmen, die über die Wiedergabe des inszenierten Geschehens hinausgehen." Auch sei kein Aspekt ersichtlich, der auf eine mangelnde Selbstbestimmtheit oder Steuerungsfähigkeit der Teilnehmer hindeuten könnte. Selbst für den Fall, dass man bei einzelnen Teilnehmern "eine gewisse Intelligenzminderung oder gar eine geistige Behinderung" annehmen wollte, müsse man mangels konkreter anderweitiger Anhaltspunkte im Sendematerial dennoch von ihrer Geschäftsfähigkeit und damit von einer Einwilligung ausgehen.

Von unserer Redakteurin Vera Müller

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Leserkommentare (3)

1
von Avada Kedavra vom 09.12 - 09:30 Uhr
hat es Frau Müller jetzt geschafft, dass Sie aus dem Status "der kleinen Lokaljournalistin" aufgestiegen ist, in die große Welt der Medien. Die RZ ...
2
von Brigitte vom 09.12 - 10:39 Uhr
Und warum nun wieder ein neuer Artikel über diesen Mist? Niemand wird solche Sendungen verhindern, ausser den Leuten, die da mitmachen- Nämlich ...

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