Sechs Monate Haft wegen Beleidigungen und Bedrohungen
Diez - Zu tief ins Glas geschaut hatte ein Angeklagter, der alkoholisiert einen Italiener beleidigt und bedroht hat. Wegen seines Vergehens wurde der Angeklagte vom Diezer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Strafe fiel so deutlich aus, weil die Taten während vier laufender Bewährungszeiten verübt wurden.
Dem Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Nassau wurde vorgeworfen, vor dem Eingang zu seiner Wohnung einen Italiener als „Spaghettifresser“ und „Hurensohn“ beschimpft zu haben. Der Mann erklärte, er habe zusammen mit einem Bekannten an einem Abend lediglich zwei Weizenbier und ein weitere Bier getrunken – danach sei beiden furchtbar schwindelig und schlecht geworden. „Ich kann mich an nichts mehr erinnern, bis ich viel später neben zwei Sanitätern wieder aufgewacht bin“, bekundete er. In einer Gaststätte habe es eine Begegnung mit einem dritten Mann gegeben. „Der muss uns irgendwas ins Bier getan haben“, versuchte der 33-Jährige zu erläutern.
Der Italiener hatte genauere Erinnerungen an den Abend. Er habe in dem Mietshaus einen Schlag gehört und sich dann im Flur umgesehen, wo der Angeklagte auf dem Boden lag und sich zunächst nicht rühren konnte. Der Italiener habe dann einen weiteren Mieter alarmiert, der sofort die Rettungssanitäter anrief. Beim Eintreffen der Helfer berichtete ihnen der italienische Nachbar, dass der Angeklagte wohl die ganze Nacht durchgefeiert habe. „Dann hat er mich unter anderem als ,Scheißitaker' beleidigt und gesagt ,Du bist längst überfällig'“, erinnerte er sich. Damit nicht genug: „Er hat gedroht, dass er mir einen Dolch in den Rücken stoßen will“, erklärte der Zeuge. Der Italiener habe den Mann schon vielfach wegen nächtlicher Ruhestörung an gezeigt, berichtete er zur Vorgeschichte des Falls. „Für mich handelt es sich bei dem Angeklagten und einen der seltenen Menschen, auf die Alkohol nicht als beruhigend, sondern wie ein Aufputschmittel wirkt“, hielt der Zeuge fest.
Die beiden Rettungssanitäter konnten sich an konkrete Beleidigungen nicht erinnern. Sie erklärten aber, dass der Angeklagte zwar alkoholisiert, aber durchaus ansprechbar gewesen sei. Ein weiterer Mieter bestätigte die Beleidigungen und Bedrohungen. Der Bekannte des Angeklagten verstrickte sich in seiner Vernehmung in Widersprüche.
Der Staatsanwalt sah das fehlende Erinnerungsvermögen als Schutzbehauptung an und forderte sechs Monate Freiheitsstrafe, während der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe hoffte. Richter Eckhard Krahn folgte dem Staatsanwalt und verhängte schließlich die Strafe ohne Bewährung. (ag)












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