Limburg

Bischof: Limburger Staatsanwaltschaft überlässt mögliche Ermittlungen Hamburger Behörde

ARCHIV - Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg (Hessen), steht am 03.12.2012 in der Kapelle des Bischofshauses auf dem Areal der alten Vikarie gegenüber dem Limburger Dom. Ehen und Familie
ARCHIV - Franz-Peter Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg (Hessen), steht am 03.12.2012 in der Kapelle des Bischofshauses auf dem Areal der alten Vikarie gegenüber dem Limburger Dom. Ehen und Familie Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Limburg wird nicht gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der Abgabe von zwei falschen eidesstattlichen Erklärungen ermitteln.

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Limburg – Die Staatsanwaltschaft Limburg wird nicht gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der Abgabe von zwei falschen eidesstattlichen Erklärungen ermitteln.

Wie Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen am Dienstag auf Anfrage mitteilte, habe seine Behörde die drei eingereichten Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Die Vorabprüfung in Limburg habe ergeben, dass die beiden eidesstattlichen Erklärungen des Bischofs im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem „Spiegel" beim Landgericht in Hamburg eingereicht worden sind. In der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Klärung der Frage, ob der Limburger Oberhirte das Nachrichtenmagazin im Zusammenhang mit einem Flug im Januar nach Indien möglicherweise belogen hat. flu