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Raub: Hauptangeklagter wandert hinter Gitter

Bad Neuenahr-Ahrweiler - Weil er seine Arbeitslosenunterstützung - rund 350 Euro - bar am Automaten abgehoben hatte, wurde ein 46-Jähriger von seinen vermeintlichen Kumpeln ausgeraubt. Die Täter standen jetzt vor Gericht.

Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten wegen Raubes in einem minderschweren Fall und diverser anderer Taten wie Sachbeschädigung, Beförderungserschleichung und Diebstahl hat das Schöffengericht in Ahrweiler gestern einen arbeitslosen Polen verurteilt. Da der 34-Jährige wegen eines früheren Deliktes noch unter Bewährung stand, billigte ihm das Gericht keine erneute Bewährungszeit zu. Der Mitangeklagte, ein 33-jähriger arbeitsloser Deutscher, wurde wegen Beihilfe zum Raub zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, bekam aber eine Bewährungszeit von zwei Jahren zugesprochen. Zusätzlich muss er in den nächsten sechs Monaten 150 Sozialstunden ableisten. In beiden Fällen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Anklageschrift warf den beiden Männern vor, im August 2009 am Rheinufer unweit des Fähranlegers bei Bad Breisig in stark alkoholisiertem Zustand ihrem ebenso alkoholisiertem Opfer, einem aus Syrien stammenden, arbeitslosen 46-Jährigen, mit einem Tritt an den Kopf attackiert und rund 350 Euro geraubt zu haben. Es war für das Gericht schwer, denn tatsächlichen Tathergang zu rekonstruieren, existierten doch keine festen Beweise, sondern lediglich die Aussagen der Tatbeteiligten und einiger, ebenfalls angetrunkener Zeugen. Bereits in Remagen traf der Geschädigte seine späteren Peiniger. Gerade hatte er am Bankautomaten 350 Euro Arbeitslosenunterstützung gezogen. Das gab ihm ein gutes Gefühl. „Ich habe die Angeklagten und eine weitere Frau dann mal eben zu einer Kiste Bier und einer Flasche Schnaps eingeladen, obwohl ich sie gar nicht weiter kannte“, berichtete er im Zeugenstand.

Als die Stimmung stieg, beschloss man, am Rheinufer bei Bad Breisig mit weiteren Kumpanen eine Party steigen zu lassen. „Wie in diesen Kreisen üblich, fuhr man nicht mit der Bahn, sondern mit dem Taxi dort hin“, spottete Richter Ralph Volkmann in seiner Urteilsbegründung. War auch alles kein Problem, der Syrer zahlte ja. „Irgendwie habe ich dann bald gemerkt, dass die nur mein Geld wollten“, so der Geschädigte. Er habe die Party verlassen wollen, sei dann aber vom Polen von hinten in Kickboxermanier am Kopf getreten und zu Boden geschickt worden. Der andere Angeklagte aus dem Brohltal habe ihn festgehalten. „Irgendwie konnte ich fliehen, aber die Geldbörse war weg.“  Mit deutlichen Verletzungen im Gesicht erstattete er bei der Polizei Anzeige. Ob er sich die Blessuren durch einen Tritt geholt hat oder durch das Hinfallen auf die Ufersteine, konnte auch das Gericht nicht mehr klären.

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