Wallraff-Verfahren: Wie geht es jetzt weiter?
Bad Kreuznach - Wie geht es weiter im Wallraff-Verfahren? Jetzt hat der Verteidiger von Brötchen-Fabrikant Westerhorstmann Befangenheitsanträge an die Richter Dr. Artur Müller-Wewel und Ulrike Schädrich gestellt.
Fehlende Objektivität! Diesen Vorwurf macht Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo (Dresden) dem Bad Kreuznacher Amtsgericht im Wallraff-Verfahren. Der Verteidiger von Brötchenfabrikant Bernd Westerhorstmann (Brüder Weinzheimer Stromberg) wirft dem vorsitzenden Richter Dr. Artur Müller-Wewel Befangenheit vor. Gleichzeitig stellt der Anwalt auch den Antrag, Richterin Ulrike Schädlich nicht über den Befangenheitsantrag entscheiden zu lassen. In dem Verfahren ist der Journalist und Buchautor Günter Wallraff als Zeuge eingebunden. Er hatte 2008 durch seine Recherchen in der Backfabrik das Verfahren gegen Westerhorstmann in Gang gebracht. Das Amtsgericht Bad Kreusznach verhängte gegen diesen einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 150 Euro.
Schon 2010 zweimal interveniert
Dagegen legte Westerhorstmann Einspruch ein. Schon 2010 wurden zwei Befangenheitsanträge gestellt, die abgelehnt wurden. Damals hatte Anwalt Schillo kritisiert, dass Richter Müller-Wewel bei einer Operation dem Angeklagten „hinterhertelefoniert“ und sich erkundigt habe, ob dieser tatsächlich operiert werde. Im zweiten Fall hatte der Richter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt, als sich der Verteidiger des Backfabrikanten krank meldete.
Amtsgerichtsdirektorin Brigitte Hill sagte uns auf Anfrage, die neuerlichen siebenseitigen Befangenheitsanträge seien per Fax am Freitag, 18. Februar, 16.40 Uhr eingegangen und würden mit Eingangsstempel von Montag umgehend bearbeitet. Beide Richter würden ihre dienstlichen Äußerungen dazu abgeben. Diese leite man dann dem Antragsteller zu. Ihr selbst sei vorgeworfen worden, die Direktorin kümmere sich ja persönlich um den Fall, der für die Pressesprecherin wohl zu heiß sei.
Kreuznacher Justiz befangen?
So werde die ganze Kreuznacher Justiz als befangen erklärt. Brigitte Hill dazu: „Von Amtswegen bin ich ich schließlich die Pressesprecherin des Amtsgerichts. Die Pressestelle des Landgerichts ist nicht für uns zuständig!“ Armin Seibert














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