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VG Bad Sobernheim

Bruchbude bewohnbar gemacht: Hartz-IV-Empfängerin bekommt kein Geld Kein Geld für „wertsteigernde Hausrenovierung“

Eine Hartz IV-Empfängerin bekommt 3900 Euro nicht erstattet, mit denen sie ein Haus bewohnbar gemacht hat. Die Frau kann auch nicht argumentieren, dass das Jobcenter langfristig Miete spart, so das Sozialgericht: Hartz-IV-Bezug sei schließlich nur für einen Übergangszeitraum vorgesehen.

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VG Bad Sobernheim - Eine Hartz IV-Empfängerin bekommt 3900 Euro nicht erstattet, mit denen sie ein Haus bewohnbar gemacht hat. Die Frau kann auch nicht argumentieren, dass das Jobcenter langfristig Miete spart, so das Sozialgericht: Hartz-IV-Bezug sei schließlich nur für einen Übergangszeitraum vorgesehen. Hartz IV-Leistungen gibt es nicht für wertsteigernde Sanierung ...