Job-Tipps
Feuerwehrleute: auch bei Pause einsatzbereit
Koblenz (dpa/tmn) - Wer bei der Feuerwehr Bereitschaft hat, muss abrufbar sein - auch während der Ruhepause. Für die Retter in Not gelten in puncto Arbeitszeit schärfere Regeln als für andere Beschäftigte.
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Koblenz (dpa/tmn) - Wer bei der Feuerwehr Bereitschaft hat, muss abrufbar sein - auch während der Ruhepause. Für die Retter in Not gelten in puncto Arbeitszeit schärfere Regeln als für andere Beschäftigte.
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