Berlin

Wo Bürgerwehren ihren Ursprung haben und was sie dürfen

Manchmal sind es Ängste vor Einbrechern, ein anderes Mal Vorurteile gegen Fremde – in Deutschland streifen immer öfter Bürgerwehren durch die Straßen. Sie wollen für Recht und Ordnung sorgen und spielen Polizei. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und wo haben Bürgerwehren ihren Ursprung? Wir geben Antworten:

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Was sind Bürgerwehren?

In Europa haben Bürgerwehren eine lange Geschichte. Im Mittelalter wurden sie meist aufgestellt, um Städte zu verteidigen. Allerdings verloren sie mit dem Aufkommen stehender Heere im 18. Jahrhundert ihre militärischen Aufgaben. Nach dem Ersten Weltkrieg organisierten meist ehemalige kaiserliche Soldaten Bürgerwehren gegen revolutionäre Bestrebungen. Heutzutage spielen Bürgerwehren in Deutschland eigentlich keine Rolle mehr, außer folkloristisch im karnevalistischen Kontext. Vereinzelt organisieren sich aber auch heute Bürger zum Schutz vor Verbrechen.

Haben Bürgerwehren eine rechtliche Grundlage?

Bürgerwehren können sich auf keine Gesetzesgrundlage stützen, sagt Rechtsanwältin Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein. Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat und nicht bei einzelnen Bürgern. „Es ist und bleibt Aufgabe der Polizei, für die Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen“, erklärt Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

Machen sich Mitglieder einer Bürgerwehr strafbar?

Nein, nicht zwangsläufig. Ein nachbarlicher Zusammenschluss von Bürgern etwa ist nicht verboten. Allerdings dürfen Bürgerwehren sich nicht bewaffnen. Dann wird aus so einem nachbarlichen Zusammenschluss eine bewaffnete Gruppe. Und das ist laut Paragraf 127 Strafgesetzbuch verboten. Auch das Durchsuchen von Personen oder die Feststellung ihrer Identität ist nicht erlaubt – es ist Aufgabe der Polizei.

Was ist, wenn Bürgerwehren Täter auf frischer Tat ertappen?

Hier kommt das Jedermann-Festnahmerecht zur Anwendung. Wenn man einen Täter auf frischer Tat ertappt, darf man ihn festhalten, bis die Polizei kommt. Allerdings ist es nicht erlaubt, Menschen auf Verdacht zu kontrollieren oder festzuhalten.