Rheinland-Pfalz

Wie das Land aus den roten Zahlen raus will

Foto: xxx

Weniger Geld für Beamte, Stellenstreichungen bei Lehrern und in der Landesverwaltung, keine Investitionen in neue Straßen: In Rheinland-Pfalz kreist der Rotstift, um den defizitären Landeshaushalt zu sanieren und die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen, die dem Land ab 2020 keine neuen Kredite mehr erlaubt.

Lesezeit: 3 Minuten
Anzeige

Der DGB schlägt Alarm gegen die Ausgabenkürzungen: Für die Bürger bedeutet dies geschlossene Schwimmbäder und Theater sowie marode Straßen, klagt der Landesvorsitzende Dietmar Muscheid. Sein Fazit: „Die Schuldenbremse ist ökonomisch unvernünftig und politisch fahrlässig.“

Finanzminister Carsten Kühl (SPD) hält dem entgegen, die übermäßige Kreditfinanzierung öffentlicher Haushalte sei „kein langfristig tragfähiger Weg“, die Schuldbremse deshalb erforderlich. Sollten künftig die Zinsen steigen, warnt Kühl, kann dies „gewaltige und schlimmstenfalls sehr kurzfristige Einsparnotwendigkeiten erzwingen“.

Darüber, wie die Schuldenbremse gesetzlich umgesetzt werden soll, streiten derzeit die Landesregierung und die Opposition. Es geht darum, Ausnahmen zu definieren, die nach 2020 trotz der Bremse neue Schulden erlauben.

Im Grundgesetz sind bereits zwei Ausnahmen vorgesehen: Defizite im Haushalt durch eine schwache Konjunktur oder Naturkatastrophen. Rheinland-Pfalz lässt noch eine dritte Ausnahme zu, nämlich wenn aufgrund von Beschlüssen im Bund weniger Steuereinnahmen im Land erzielt werden. Es muss aber noch formuliert werden, wie das in der Praxis gestaltet wird.

Die CDU wittert mangelnden Sparwillen und pocht auf scharfe Regeln. „Wir müssen das Gesetz so exakt ausgestalten, dass keine beliebigen Schlupflöcher entstehen“, fordert Fraktionsvize und Finanzexperte Adolf Weiland. Die Bestimmungen in der Verfassung dürften „durch ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzung weder umgangen noch ausgehöhlt werden“.

Weilands Ziel: bei dem sogenannten Ausführungsgesetz ebenso eine einvernehmliche Regelung zu finden wie Ende 2010, als sich Regierung und Opposition darauf verständigten, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Finanzminister Carsten Kühl (SPD) pflichtet bei: „Ein Konsens bei diesem Gesetz wäre hilfreich.“

Im Haushalts- und Finanzausschuss sowie in einem Gesprächskreis der Fraktionshaushälter wird diskutiert. „Gut und konstruktiv“, wie Weiland findet. Inhaltlich sind Rot-Grün und CDU aber noch nicht beieinander. Die Union will Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf durchsetzen. Das sind die strittigen Punkte:

Rücklagen: Die Regierung bildet im Haushalt Rücklagen, etwa für den Pensionsfonds (Altersabsicherung der Landesbeamten) oder mit Sondervermögen für die Hochschulen. Die CDU fordert: Rücklagen dürfen nur gebildet werden, wenn der Haushalt bei Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist, also nicht mit Krediten. „Das hat keinen Sinn“, sagt Weiland.

Ausnahme Konjunktur: Grundsätzlich dürfen laut Schuldenbremse ab 2020 keine Kredite mehr aufgenommen werden, doch es gibt Ausnahmen. Eine lautet: Wenn die Konjunktur lahmt und dadurch Defizite im Haushalt entstehen, sind Kredite möglich. Strittig ist das Verfahren zur Ermittlung konjunktureller Defizite – wer stellt sie wie fest?

Die Landesregierung schlägt vor: per Rechtsverordnung. Eine solche würde das Finanzministerium erlassen. Die CDU lehnt das ab. Sie will im Sinne der Transparenz eine Gesetzesregelung und damit das Parlament beteiligen, sowohl beim Verfahren als auch bei der Feststellung des Betrages.

Finanzminister Kühl verweist auf den Bund, der ebenso mit Rechtsverordnungen arbeite, und darauf, dass ein Gesetzesverfahren jeweils rund acht Monate dauere. Eine „gewisse Flexibilität beim Regierungshandeln muss sein“. Kühl signalisiert aber Entgegenkommen: „Wir könnten die Rechtsverordnung von der Zustimmung im Haushalts- und Finanzausschuss abhängig machen, dann wäre der Landtag beteiligt.“

Ausnahme Steuermindereinnahmen: Rheinland-Pfalz hat diese Ausnahme, um ab 2020 möglicherweise neue Schulden zu machen, unter dem Namen „Strukturanpassungskredite“ in seine Verfassung aufgenommen.l Die CDU hat unter Bauchschmerzen zugestimmt. „Es ist unter Verfassungsrechtlern strittig, ob das zulässig ist oder nicht“, sagt Adolf Weiland. Auf keinen Fall darf aber „ein beliebiges Schlupfloch für neue Schulden entstehen“.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass solche Kredite mit einem einfachen Landtagsbeschluss zulässig sein sollen. Die CDU will grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments. „Dann wäre unabhängig davon, wer regiert, jeweils die Zustimmung der Opposition erforderlich“, begründet Haushaltsexperte Weiland.

Finanzminister Carsten Kühl hält entgegen: „Selbst, wenn wir es so machen würden: Das ist ein einfaches Gesetz und könnte später einfach geändert werden.“ Mit Blick auf den grünen Koalitionspartner sagt Kühl: „Erforderliche Zweidrittelmehrheiten sind für das Selbstverständnis kleiner Parteien schwierig.“

Das Ringen um die Schuldenbremse zwischen Regierung und Opposition geht in den nächsten Wochen weiter. „Rot-Grün könnte das auch selbst regeln“, sagt Finanzminister Carsten Kühl. Um anzufügen: „Es täte der politischen Kultur gut, wenn wir das einstimmig hinbekämen.“

Von unserem Mitarbeiter Frank Giarra