Rheinland-Pfalz

Wichtige Fragen und Antworten zur Wahl: Der Wahlkampf, die Stimmen und das Geld

Der Countdown für die Landtagswahl am 13. März läuft. Die Parteien kämpfen vor allem um die noch unentschlossenen Wähler, die sich immer kurzfristiger entscheiden. Dabei erleben alle im Land eine spannende Premiere: Denn ein Duell zweier Spitzenkandidatinnen hat es noch nie gegeben. Wichtige Fragen und Antworten zur Wahl.

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Von unserer Redakteurin Ursula Samary

Gibt es nach 25 Jahren einen Machtwechsel? Den schaffte die SPD im Jahr 1991. Jetzt will die CDU, die vorher 44 Jahre regierte, wieder an die Macht zurück. Und: SPD, CDU, FDP und Grüne geht es auch darum, sich mit der Landtagswahl schon eine gute Ausgangsposition für die Bundestagswahl 2017 zu sichern.

14 Parteien treten bei der Landtagswahl an – mehr zu ihnen finden Sie im Text unten. Die jeweiligen Spitzenkandidaten sehen Sie auf der großen Grafik auf dieser Seite. In den Wahlkreisen konkurrieren die Direktkandidaten um die Wahlkreisstimme, die Parteien um die Stimme für die Landes- oder Bezirksliste. Wichtige Fragen und Antworten zur Wahl:

Was ist eine Landesstimme?

Mit der Landesstimme entscheiden die Wähler(innen) darüber, wie viele Sitze eine Partei im Landtag erhält. Die Wahlkreisstimme gibt den Ausschlag dafür, welche Bewerber in den 51 Wahlkreisen auf jeden Fall ins Parlament einziehen, egal wie ihre Partei abschneidet.

Haben auch unabhängige Einzelkandidaten eine Chance, in den Landtag zu kommen?

Theoretisch ja. Einzelbewerber können dann ein Landtagsmandat erringen, wenn sie in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten. Das gab es im Land aber noch nie. In Rheinland-Pfalz haben bisher immer Bewerber der beiden großen Parteien – also SPD und CDU – das jeweilige Wahlkreismandat errungen, berichtet Landeswahlleiter Jörg Berres.

Welche Parteien werden für die Wahl zugelassen?

Alle Parteien und Wählervereinigungen mussten bis zum 29. Dezember 2015 um 18 Uhr eine gültigen Wahlvorschlag mit allen rechtlichen, genau vorgeschriebenen Nachweisen einreichen. Parteien, die nicht im Bundes- oder Landtag vertreten sind, mussten zudem Unterstützungsunterschriften von Bürgern vorlegen – mindestens 2040 für eine Landesliste, mindestens 125 für einen Wahlkreisvorschlag. Über die Zulassung entscheidet der Landeswahlausschuss, dem erstmals auch zwei Richter angehörten. Aber er prüft nicht die Programme oder Ziele der Parteien und Wählervereinigungen. Denn allein das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Warum treten Parteien an, die kaum Chancen auf ein Mandat im Landtag haben?

Bei der Wahl geht es auch ums Geld, das Parteien für ihre politische Arbeit brauchen. Vor allem die rechte Szene will die staatliche Unterstützung als Finanzierungsbasis. Nach dem Parteiengesetz erhielt die rechtsextreme NPD beispielsweise 2013 bundesweit 1,2 Millionen Euro. Diese Quelle soll mit dem von den Ländern beim Bundesverfassungsgericht beantragten Verbot versiegen. Wer bei der Landtagswahl mindestens 1 Prozent der gültigen Stimmen erreicht, kann als Partei beispielsweise mit 85 Cent je Stimme rechnen. Für Wählervereinigungen oder Einzelkandidaten gilt eine andere gesetzliche Regel: Falls sie es tatsächlich schaffen, sich 1 Prozent der Landesstimmen sichern, erhalten sie 2,80 Euro für jede für sie abgegebene Stimme.

Wird die „Partei der Nichtwähler“ immer größer?

Die höchste Wahlbeteiligung bei einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wurde mit 90,4 Prozent zuletzt 1983 registriert. Danach sank die Wahlbeteiligung immer mehr, bis zum Tiefpunkt im Jahr 2006 (58,2 Prozent). Mit einem Plus von 3,6 Prozentpunkten stieg das Wahlinteresse 2011 wieder an, erstmals seit fast 30 Jahren.

Hat der Landtag immer 101 Sitze?

Bisher war es so. Sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate sind noch nie angefallen. Dazu kommt es, wenn eine Partei über die Wahlkreisstimme mehr Direktmandate erringt als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen.

Wie viele Wahlhelfer braucht das Land?

Für fast 5000 Stimmbezirke, für die jeweils ein Wahlvorstand mit fünf bis neun Mitgliedern zu bilden ist, werden etwa 40.000 ehrenamtliche Helfer gebraucht. Sie erhalten ein Erfrischungsgeld von 21 Euro. Einige Gemeinden stocken die Summe auch auf. Wie das Statistische Landesamt berichtet, wird es in einigen städtisch geprägten Gebieten zunehmend schwieriger, genügend Helfer zu rekrutieren.

Was lassen sich die Parteien den Wahlkampf kosten?

Die seit 25 Jahren regierende SPD kalkuliert nach eigenen Angaben einen Etat von 1,8 bis 1,9 Millionen Euro für den Wahlkampf landesweit ein. Darin seien die Ausgaben der SPD-Gliederungen, vor allem der Ortsvereine, enthalten, wie es heißt. Die Landes-CDU beziffert ihre geplanten Kosten mit rund 1,2 Millionen Euro (ohne Kosten für personelle Verstärkung). Wie viel die Ortsvereine oder die Kandidaten selbst in ihren Wahlkampf vor Ort investieren, ist der Landespartei nicht bekannt. Die Grünen wollen 370.000 Euro ausgeben, wie sie auf Anfrage sagen. Bei der nicht im Landtag vertretenen Linken heißt es, dass der Landesverband über ein Wahlkampfbudget die Summe von 360.000 Euro verfügt. „Zusätzlich geben die Kreisverbände weitere Mittel für den Wahlkampf vor Ort aus“, sagt Schatzmeister Sebastian Knopf. Der AfD steht nach eigenen Angaben ein Wahlkampfbudget von etwa 300.000 Euro zur Verfügung, „die wir nach der Wahl zu zwei Drittel an die Bundespartei zurück zahlen müssen“.

Noch mehr Infos rund um die Wahl finden sich auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de