Wer zahlt für Schäden am Auto?

Schlaglöcher im Asphalt können beim Überfahren mit dem Auto teure Schäden an Fahrwerk, Reifen, Felgen oder Radaufhängung verursachen. Im ungünstigsten Fall ist sogar ein Achsbruch möglich. Autofahrer sollten daher gerade in den nächsten Wochen mit erhöhter Vorsicht unterwegs sein, zumal vielfach unklar ist, wer für den Schlagloch-Schaden zahlt. Übernimmt die Versicherung die Kosten, müssen Kommunen und Länder zahlen, oder bleibt der Fahrzeugbesitzer auf seiner Werkstattrechnung sitzen?

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Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Einige Richter entschieden zugunsten der Autofahrer, andere verweisen auf Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO), demzufolge der Fahrzeugführer verpflichtet ist, seine Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen.

So ähnlich argumentieren auch Versicherungen, die von den Autofahrern ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit verlangen. Bei Fahrzeugen mit Vollkaskoschutz werden die Schäden jedoch normalerweise abgedeckt.

Der Verweis auf Paragraf 3 der StVO entbindet jedoch die Kommunen und Länder nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht. Diese ist in ihrem Umfang zwar nicht genau definiert, unstrittig ist aber, dass vor Schlaglöchern, die nicht sofort repariert werden, durch Schilder und/oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung gewarnt werden muss.

Geschädigte Autofahrer dokumentieren am besten durch Fotos Fahrzeugschaden und Straßenzustand. Hilfreich sei es außerdem, die Umgebung zu fotografieren und festzuhalten, ob Warnschilder auf eine mögliche Unfallgefährdung hinweisen und in welchem Abstand zum Schlagloch die Schilder aufgestellt sind, rät Christian Lübke, Pressereferent des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Außerdem verbessern Zeugenaussagen, die bestätigen, dass man nicht zu schnell unterwegs war, die Chancen, falls es zu einer Klage vor Gericht kommt.

Elfriede Munsch