Wer darf eine Waffe besitzen – und was ist mit Erben?

Der Waffenbesitz wird seit 1972 bundeseinheitlich durch ein Waffengesetz geregelt, das den privaten Waffenbesitz kontrollieren und den illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel bekämpfen soll. Das Waffengesetz wurde mehrfach reformiert, vor allem nach Amokläufen von Erfurt (2002) und Winnenden (2009) verschärft. Das deutsche Gesetz gilt als eines der strengsten weltweit.

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Der Erwerb, der Besitz, das Führen und Schießen mit einer Waffe sind grundsätzlich verboten – und nur unter den im Waffengesetz geregelten Voraussetzungen bis auf Widerruf erlaubt, etwa wenn jemand nicht mehr als zuverlässig gilt und/oder Auflagen nicht erfüllt. Das Bedürfnis, eine Waffe etwa als Jäger, Sportschütze oder Brauchtumsschütze zu besitzen, muss regelmäßig nachgewiesen werden.

Wer eine Waffe erbt, muss dies binnen einem Monat der Waffenbehörde bei Stadt oder Kreis melden. Dort kann er sich – auch über Merkblätter – informieren, was er beachten muss. Wer sie beispielsweise nur als Dekowaffe als Andenken behalten will, kann sie dauerhaft unbrauchbar machen lassen. Aber auch dies muss der Erbe dann der Behörde nachweisen und dokumentieren.