So begründet der Energieriese seine Klage

RWE klagt gegen die AKW-Abschaltung – ist aber für die Überprüfung der Sicherheit. Auszüge aus der Begründung des Konzerns:

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

„Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme (Abschaltung) nach Paragraf 19 des Atomgesetzes nicht vor. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe. Mit diesem Schritt stellt RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher.

Unabhängig davon unterstützt das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke. Es ist notwendig und folgerichtig, den schweren Reaktorunfall in Japan genau zu analysieren und etwaige Erkenntnisse, die sich hieraus ergeben, zur weiteren Verbesserung der hohen deutschen Sicherheitsreserven zu nutzen. Auch alle Bemühungen, die Sicherheit der Kernkraftwerke im internationalen Verbund und auf europäischer Ebene zu überprüfen und dabei eng zusammenzuarbeiten, sind ausdrücklich zu begrüßen.“