Oft gestellte Fragen zur Sicherheit

Die Unruhen in Thailands Hauptstadt Bangkok und die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sorgen für Verunsicherung. Wie sind die Warnungen zu deuten? Kann man einfach von einer gebuchten Reise zurücktreten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

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Reisehinweis, Sicherheitshinweis, Reisewarnung – wo ist da der Unterschied?

Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den Einreisebestimmungen in fremde Länder, Impf- und Zollvorschriften beispielsweise. Sicherheitshinweise hingegen machen auf länderspezifische Risiken aufmerksam. Sie können je nach Einschätzung der Sicherheitslage die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten – das ist derzeit für Thailand der Fall. Reisewarnungen warnen generell vor Reisen in ein Land.

Wie werden die Hinweise und Warnungen erstellt?

Sicherheitshinweise und Reisewarnungen werden vom Auswärtigen Amt erstellt und basieren vor allem auf Berichten der örtlichen deutschen Auslandsvertretung.

Wie oft werden Sicherheitshinweise und Reisewarnungen aktualisiert?

Die Auslandsvertretungen und das Auswärtige Amt überprüfen die Sicherheitshinweise regelmäßig. Aktuelle Ereignisse – zum Beispiel Naturkatastrophen, Überfälle auf Touristen oder Gefahr durch Terrorismus – werden schnellstmöglich eingearbeitet. Das Datum, das zu Beginn jedes Sicherheitshinweises und jeder Reisewarnung steht, gibt den Zeitpunkt der letzten Aktualisierung an. Ein länger zurückliegendes Datum bedeutet aber nicht, dass es sich um veraltete Informationen handelt, sondern dass Sicherheitshinweis oder Warnung weiter gültig sind.

Entstehen Kosten, wenn eine Reise aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht angetreten wird?

Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht, ist vorrangig eine reiserechtliche Frage. Eine Kündigung des Reisevertrags ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter anderem dann zulässig, wenn die Reise durch höhere Gewalt im Zielland erheblich gefährdet wird und dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war. Ob von höherer Gewalt gesprochen werden kann, entscheidet im Streitfall immer ein Gericht. Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, so nehmen die Juristen aber meist an, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Spricht das Amt hingegen nur von einem „erhöhten Risiko“ oder weist es auf einzelne, örtlich begrenzte Risiken hin, reicht dies nicht für die Annahme höherer Gewalt.

Was, wenn Sie auf ihrer Reise in einen Notfall geraten?

Die zentrale Notrufnummer des Auswärtigen Amts ist rund um die Uhr erreichbar. Unter 03018/170 erreichen Sie die Telefonzentrale, die Sie mit dem zuständigen Referat verbindet.