Rheinland-Pfalz/Berlin

Experte warnt vor Verbot von Briefkastenfirmen

Die Panama-Papiere alarmieren Bundespolitiker in einer Hektik, als seien Briefkastenfirmen gerade erst erfunden worden. Dabei sind sie für viele Staaten seit Jahrzehnten ein gängiges Geschäftsmodell, nicht nur in Mittelamerika oder in der Karibik. Die Kanalinseln zwischen Frankreich und Großbritannien leben davon, ebenso Luxemburger direkt vor der Haustür.

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Von unserer Chefreporterin Ursula Samary

Neu ist allerdings die Dimension der unzähligen Firmen, die über nur die eine Kanzlei Mossack Fonseca entstehen konnten. Vor diesem speziellen Hintergrund kann der Koblenzer Wirtschaftsprüfer, Professor Edelfried Schneider, auch Vizepräsident des europäischen Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterverbandes FEE, die politische Empörung verstehen.

Schneider geht auch davon aus, dass die Enthüllungen über Politiker, Prominente wie etwa Formel-1-Pilot Nico Rosberg und Firmen gewisse abschreckende „Sprengkraft“ entwickeln wird. Schließlich müssten Prominente schon fürchten, über Datenlecks an moderne Pranger gestellt und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden – bei Sponsoren wie bei Wählern.

Im Kampf gegen dubiose Geschäfte hat der erfahrene Prüfer aber seine Zweifel, wie wirksam das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) angekündigte deutsche Transparenzregister sein kann. „Wer etwas zu verbergen hat, fährt dann eben zu einem Notar nach Basel“, meint er im Gespräch mit unserer Zeitung. Folge: Dann bleibe das deutsche Register leer.

Nationale Alleingänge lösen grundsätzlich kein globales Problem, warnt der Koblenzer Professor und erinnert dabei an die Debatte um die Transaktionssteuer, die nach der folgenreichen Lehmann-Pleite (2008) gefordert wurde und in Europa immer noch an Widerständen scheitert.

Letztlich könne nur Transparenz weiter helfen, zu der sich viele Staaten international verpflichten – in genauer Güterabwägung zwischen Steuergeheimnis und den Daten, auf die die Allgemeinheit oder zumindest bestimmte Behörden einen Anspruch auf Offenlegung reklamieren können.

Im Kampf gegen Steuerbetrug haben sich beispielsweise mehr als 50 Staaten verpflichtet, ab 2017 automatisch Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern auszutauschen. Den Standard dafür hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet. Zu den 50 Erstunterzeichnern der Vereinbarung, mit der diese sich zur Umsetzung der neuen Regeln in nationales Recht verpflichten, zählen neben den fünf größten EU-Ländern Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien auch vermeintliche Steueroasen wie Liechtenstein, Bermuda und die Kayman-Inseln.

Trotz dieses Erfolgs zeigt das Modell laut Schneider aber eben auch, dass selbst die OECD „an Grenzen stößt“. Denn noch machen nicht alle Länder mit, wollen lieber weiter von denen profitieren, die nicht „nach Moral und Ethik leben“. Und es gebe immer wieder Menschen, die aus verschiedensten – auch kriminellen – Gründen ausweichen. Zudem stellt der Experte ernüchtert fest, dass der mächtige Wirbel um Luxemburg-Leaks und die enthüllten Daten um höchst umstrittene Geschäftsmodelle im Nachbarland bisher auch nur dazu geführt hätten, dass Whistleblower strafrechtlich verfolgt werden.

Vor einem Verbot von Briefkastenfirmen, wie es Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel vorgeschlagen hat, warnt Professor Schneider. Denn es gebe durchaus gute legale Gründe, eine solche auch in Deutschland zu gründen. Deshalb verkauften seriöse Notare auch ganz legal Vorratsgesellschaften für Fälle, in denen es Geschäftsleute besonders eilig haben. Ein Verbot könne aber beispielsweise verhindern, dass ein US-Investor in Frankfurt zunächst eine solche Firma in Wartestellung anmeldet, aber die von ihm fest geplante Investition aus den unterschiedlichsten Gründen erst nach zwei bis drei Jahren perfekt wird. Deshalb hätte es für den deutschen Wirtschaftsstandort fatale Folgen, wenn solche Direktinvestitionen erschwert oder verhindert würden, meint der Experte. Zudem gebe es auch legale Gründe, Offshorefirmen zu gründen – etwa, wenn Reeder im mittelamerikanischen Panama Schiffe aufflaggen.