BFD oder FSJ?

Wer einen Freiwilligendienst leisten will, hat seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) die Wahl: BFD oder FSJ, ein Freiwilliges Soziales Jahr. Beide Dienste richten sich an Männer und Frauen, dauern ungefähr gleich lang. Auch die Einsatzbereiche überschneiden sich. Es gibt aber auch Unterschiede.

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Träger/Finanzierung: Für den BFD ist der Bund zuständig, das FSJ ist Ländersache. Träger des BFD ist deshalb das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das FSJ wird von anerkannten Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene getragen.

Alter: Wer sich für ein FSJ interessiert, darf nicht älter als 27 Jahre sein. Beim BFD gibt es nach oben keine Altersgrenze. Beide Dienste sind ab Vollendung der Schulpflicht möglich.

Arbeitszeit: Ein FSJ wird in Vollzeit geleistet. Das ist prinzipiell auch beim BFD so. Wer 27 Jahre oder älter ist, kann den Dienst aber auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) absolvieren.

Wiederholung: Ein FSJ kann man nur einmal machen. Beim BFD ist eine mehrfache Wiederholung nach jeweils fünf Jahren möglich.

Einsatzort: Wer seinen Freiwilligendienst im Ausland leisten möchte, muss zum FSJ greifen. Ein BFD ist nur in Deutschland möglich.