Welche Beratungsmöglichkeiten Pflegebedürftige haben

Wie bei jedem neuen Gesetz zeigen sich Tücken oft erst in der Praxis. Sollten Pflegebedürftige in Bezug auf das neue Pflegestärkungsgesetz Schwierigkeiten mit ihrer Pflegekasse bekommen, haben sie mehrere Beratungsmöglichkeiten:

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Sind die Versicherten Demenzkranke, wenden sie oder ihre Angehörigen sich am besten an die regionale Alzheimergesellschaft oder spezielle Beratungsstellen der Bundesländer. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise regionale Demenznetzwerke.

Offen für alle Pflegebedürftigen sind die Pflegestützpunkte. Eine weitere Alternative ist die unabhängige Patientenberatung oder die Verbraucherzentrale. Ferner gibt es die Möglichkeit, direkt bei seiner Pflegekasse eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Berater können mit Pflegebedürftigen und Angehörigen individuell die Bedürfnisse und die dafür infrage kommenden Leistungen abklären.

Z Ansprechpartner im Land vermittelt die Verbraucherzentrale. Unter anderem gibt es ein Info- und Beschwerdetelefon, erreichbar unter 06131/284 841, montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Weitere Informationen unter verbraucherzentrale-rlp.de