Wahlbesonderheiten: 50 Sitze Bonus für den Sieger

In Griechenland hält das Wahlrecht einen besonderen Bonus für den Sieger bei Parlamentswahlen bereit. 250 der 300 Sitze werden in einfacher Verhältniswahl vergeben. Die stärkste Partei erhält einen Zuschlag von 50 Sitzen.

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Damit sollen die Möglichkeiten für die Bildung einer starken Regierung erhöht werden. Sollte dennoch keine Partei die absolute Mehrheit erreichen, ist ein mehrtägiges Verfahren zur Bildung einer Koalitionsregierung vorgesehen.

Der Staatspräsident beauftragt den Chef der stärksten Partei damit, die Bildung einer Koalitionsregierung auszuloten. Den Parteien bleibt nicht viel Zeit, das Mandat gilt für drei Tage. Scheitert die erste Sondierung, erhält der Vorsitzende der zweitstärksten Partei das Mandat. Sollte auch diese Bemühung scheitern, ist die drittstärkste Partei am Zuge.