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Gebühren zurückfordern – geht das?

Keine Leistung, also Geld zurück? So läuft es im Fall der Kitastreiks nicht überall. Einige Eltern können sich auf die Rückerstattung der Gebühren freuen, andere gehen hingegen leer aus. Weil von dem aktuellen Streik nur kommunale Einrichtungen betroffen sind, entscheiden Städte und Gemeinden eigenständig, ob sie die Gebühren zurückzahlen.

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Während Großstädte wie Köln bereits eine Rückerstattung angekündigt haben, winken größere rheinland-pfälzische Kommunen ab: Mainz, Trier, Koblenz und Ludwigshafen erstatten den Eltern die Ausgaben nicht, wie Sprecher der Städte dort berichteten. Der Kitabesuch in Rheinland-Pfalz ist für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr kostenfrei. Für jüngere Kinder oder Kinder, die nach ...