Garantiezins sinkt 2015: Was Sparer oder Häuslekäufer jetzt wissen sollten

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Neues Jahr, neues Glück. Jedes Jahr ändern sich wichtige Regeln. Diesmal müssen sich zum Beispiel Versicherungskunden nach dem 1. Januar auf sinkende Garantiezinsen einstellen.

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Bei Privatbanken sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben. Dafür müssen in einigen Bundesländern höhere Steuern auf Grunderwerb gezahlt werden. Außerdem wird der Mindestlohn eingeführt – mit gemischten Gefühlen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und wer vorsorgt, kann mehr von der Steuer absetzen. Hier ein Überblick über wichtige Änderungen für Anleger und Steuerzahler:

Finanzen und Geld

  • Weniger Garantiezins für Lebensversicherungen: Für Lebensversicherungen werden nach dem 1. Januar nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Bisher waren es 1,75 Prozent. Das gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die neu abgeschlossen werden. Ausgenommen sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist. Zur wichtigen Frage, ob sich der Abschluss von Lebensversicherungen künftig überhaupt noch lohnt, lesen Sie den unten stehenden Text
  • Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken sinkt: Derzeit sind Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Institute haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die im Falle einer Bankpleite einspringen. Nach Angaben des Bankenverbandes liegt der Schutz bei der kleinsten Mitgliedsbank nach der Absenkung der Sicherungsgrenze noch bei 1 Million Euro pro Kunde.
  • Automatischer Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Banken und Sparkassen behalten ab dem 1. Januar die Kirchensteuer automatisch ein und überweisen diese mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Dazu überprüfen die Geldinstitute bereits seit dem 1. September regelmäßig per Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ob Kunden, die Zinseinkünfte haben, auch Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Gegen diese automatische Abfrage ist ein Widerspruch möglich. In diesem Fall erhält das zuständige Finanzamt entsprechende Informationen und kann somit kontrollieren, ob der Anleger in seiner Steuererklärung die Nachzahlung der Kirchensteuer für die Kapitalerträge angegeben hat.
  • Pfändungsfreigrenzen werden angehoben: Wer am Existenzminimum lebt, kann sich über eine Anhebung der Pfändungsfreibeträge freuen. Vom 1. Juli an sind voraussichtlich rund 1070 Euro pro Person als Grundfreibetrag jeden Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch Inhaber von Pfändungsschutzkonten können die neuen Pfändungsfreigrenzen für sich in Anspruch nehmen. Die genauen Beträge werden allerdings erst im Frühjahr veröffentlicht. Bisher liegt der Grundfreibetrag bei 1045,08 Euro.

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Arbeit und Steuern

  • Mindestlohn betrifft auch Minijobs: Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde – grundsätzlich auch in Privathaushalten. Wer also einen Minijobber beschäftigt, sollte nachrechnen, ob durch die neue Regelung die Grenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Dann kann der Minijobstatus verloren gehen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Soll der Status erhalten bleiben, muss im Zweifel vom 1. Januar an die Arbeitszeit eben abgesenkt werden.
  • Absetzbarer Betrag für Vorsorgeaufwendungen steigt: Im kommenden Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 Prozent auf 80 Prozent. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt im Jahr 2015 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
  • Höhere Freigrenzen für Arbeitsessen und Aufmerksamkeiten: Für Geschenke zu persönlichen Ereignissen fallen in Zukunft bis zu einem Wert von 60 Euro weder Steuern noch Sozialabgaben an. Bisher liegt dieser Wert bei 40 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer. Werden die Ereignisse mit Geld versüßt, ist die Zuwendung nach wie vor voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zu den Zuwendungen zählen auch Arbeitsessen, die der Arbeitgeber zum Beispiel bei betrieblichen Besprechungen organisiert. Wichtig zu beachten: Wenn es sich bei dem Geschenk oder der Aufmerksamkeit um einen Geldbetrag handelt, bleibt dieser unabhängig von der Höhe als Arbeitslohn voll steuerpflichtig, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).
  • Betriebsfeier: Aufwendungen bis zu 110 Euro je Veranstaltung sind bisher steuer- und sozialversicherungsfrei. Aus der bisherigen Freigrenze wird nun ein Freibetrag, erklärt der Bund der Steuerzahler. Das ist für die Steuerzahler günstiger. Wird der Betrag von 110 Euro bei einer Betriebsfeier überschritten, so wird künftig nicht mehr der komplette Betrag steuerpflichtig. Vielmehr unterliegt nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, der Besteuerung. Bei der Berechnung des Freibetrags müssen auch die Kosten für den äußeren Rahmen – zum Beispiel für die Saalmiete – mit berücksichtigt werden.
  • Höhere Steuern beim Hauskauf: Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW in zwei Bundesländern ab dem 1. Januar mehr Grunderwerbsteuer zahlen: Der Steuersatz klettert in Nordrhein-Westfalen um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Im Saarland steigt er um 1 Prozentpunkt auf dann ebenfalls 6,5 Prozent. Noch bis September 2006 galt in allen Bundesländern ein Steuersatz von 3,5 Prozent.