Flughafen Zweibrücken: Langen baut auf Landeplatz, Steinruck will neues Beihilferecht

See you soon? So bald nicht. Passagierjets sieht man in Zweibrücken wohl nur noch einen Sommer lang.
See you soon? So bald nicht. Passagierjets sieht man in Zweibrücken wohl nur noch einen Sommer lang. Foto: dpa

Brüssel/Rheinland-Pfalz – Welche Perspektive gibt es noch für den Flugplatz Zweibrücken? Nach den Worten des Oberfeller CDU-Europaabgeordneten Werner Langen „muss mit der EU-Kommission mit dem Ziel verhandelt werden, dass der Flugplatz ohne Insolvenz schließen kann und damit die Start- und Landerechte für einen Verkehrslandeplatz erhalten bleiben“.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Von Ursula Samary und Rena Lehmann

Langen weiß, dass dies nicht einfach ist, aber in Gesprächen mit den Kommissaren Joaquín Almunia und Günther Oettinger vielleicht doch noch erreicht werden kann. Denn damit hätten Werft, Wartungsfirmen und Flugschule (zusammen etwa 250 Arbeitsplätze) eine Chance.

Die endgültige Entscheidung wird in Brüssel erst nach der Sommerpause fallen. Wie Langen sagt, will Almunia allerdings bis zu seinem Amtsende Ende Oktober alle 70 Verfahren rund um subventionierte Regionalflughäfen in Europa abgearbeitet und die Bescheide verschickt haben.

Die angekündigte Entscheidung erklärt sich der Unionspolitiker von der Mosel mit den neuen Flughafenleitlinien: Der subventionierte Zweibrücker Airport liegt als Neugründung zu dicht am eingeführten Saarbrücker „Regierungsflughafen“ und hat mit seiner Nähe zum US-Flughafen Ramstein auch die militärische Bedeutung verloren, die eine weitere Subventionierung noch rechtfertigen würde.

Die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck (Ludwigshafen) reagiert „überrascht“ darauf, dass die EU einen Kooperationsprozess mit dem saarländischen Flughafen nicht länger moderiert. Aus ihrer Sicht muss das Parlament alles daran setzen, um das Beihilferecht zu ändern. Es dürfe nicht sein, dass aus puren Wettbewerbsgesichtspunkten „Entwicklungen kaputt gemacht werden“. Ländern müsse es möglich sein, „Impulse in strukturschwachen Regionen zu setzen“. Die könnten sich in Zweibrücken mit 3000 Arbeitsplätzen rund um den Flughafen sehen lassen. Steinruck erinnert die EU daran, dass sie das Projekt anfangs mit 9 Millionen Euro gefördert hat. Mit einer „Kehrtwende“ blicke die Kommission jetzt nur noch auf betriebswirtschaftliche Ergebnisse und nicht auf volkswirtschaftliche Vorteile von Regionen.

Diesen Ton schlägt im Bundestag auch SPD-Verkehrspolitiker Gustav Herzog an: „Die europäische Politik entscheidet immer stärker wettbewerbsorientiert und stellt Fragen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur hinten an.“ Der Airport Zweibrücken sei ein „Kristallisationspunkt für die ganze strukturschwache Region“. Er hofft, dass sich die neue Kommission „mehr für die Daseinsvorsorge vor Ort einsetzt“.

Nach Langens Information gelten sieben Transaktionen als unrechtmäßig ein, darunter direkte Investitionsbeihilfen, jährliche Finanzspritzen und die Beteiligung am landeseigenen Finanzpool. Sie summieren sich samt Zinsen auf etwa 56 Millionen Euro. Zudem flossen unberechtigte Werbehilfen an drei Airlines. Von ihnen könnten etwa 2,08 Millionen Euro zurückgefordert werden müssen. Wenn die Entscheidung wie angekündigt falle, wäre dies für Langen „ein weiteres vernichtendes Zeugnis für die Arbeit der Landesregierung“. Die Regierung Beck habe zu überheblich EU-Recht ignoriert. Die Kosten dafür blieben beim Steuerzahler hängen.

Das Bundesverkehrsministerium will sich noch nicht äußern. „Bisher hören wir nur Gerüchte. Wir äußern uns, wenn eine Entscheidung vorliegt“, sagte ein Sprecher. Es ist ohnehin nicht damit zu rechnen, dass die Bundesregierung in diesem Fall mit Brüssel anlegen wird.

Mit dem Insolvenzantrag der Flughafengesellschaft hat die Stadt Zweibrücken noch gestern gerechnet, weil die beiden Geschäftsführer auch ohne endgütigen Bescheid „ihr Wissen bilanzieren“ müssten und fürchteten, sich der Insolvenzverschleppung strafbar zu machen. Beim Zweibrücker Amtsgerichtsdirektor Klaus Biehl ist aber bis 18 Uhr am Mittwoch noch kein Antrag eingegangen oder angekündigt worden.