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Berlin

Familienpflegezeit: Mehr Möglichkeiten für eine Auszeit

Mehr Zeit für pflegebedürftige Angehörige: Das verspricht die Große Koalition den Bürgern mit der Reform der Familienpflegezeit. Allerdings gelten viele Änderungen nur für Arbeitnehmer in größeren Betrieben. 
Mehr Zeit für pflegebedürftige Angehörige: Das verspricht die Große Koalition den Bürgern mit der Reform der Familienpflegezeit. Allerdings gelten viele Änderungen nur für Arbeitnehmer in größeren Betrieben.  Foto: picture alliance

Berufstätigkeit und die Pflege eines Angehörigen sollen sich künftig leichter verbinden lassen. Im Januar 2015 tritt das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Nicht alle Arbeitnehmer haben dann allerdings die gleichen Ansprüche. Als Faustregel kann gelten: Je größer der Betrieb, desto mehr Möglichkeiten. Wer in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten arbeitet, hat auch künftig keinen Rechtsanspruch auf eine Pflegeauszeit – mit Ausnahme von zehn Tagen bei einem plötzlichen Pflegefall. Die Details im Überblick:

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Zehn Tage Auszeit: Bei einem akuten Pflegefall in der Familie stehen allen Arbeitnehmern zehn Tage Auszeit zu. Neu ist die Lohnfortzahlung von bis zu 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Tage können auch einzeln über einen längeren Zeitraum und von verschiedenen Angehörigen genommen werden. Zur Beantragung der Auszeit reicht eine ärztliche ...