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Erst 2007 wurde Limit für persönlichen Bedarf gesenkt – nun soll es wieder steigen

Die geplante Anhebung der Eigenbedarfsgrenze bei Haschisch und Marihuana in Rheinland-Pfalz birgt Zündstoff: Vor allem die Polizeigewerkschaft und die CDU kritisierten den Vorstoß.

Nach den Plänen der Landesregierung können Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz künftig in bestimmten Fällen von einer Bestrafung absehen, wenn bei Drogenkonsumenten weniger als zehn Gramm Cannabisprodukte für den persönlichen Gebrauch sichergestellt wurden.

Erst 2007 hatte die damalige SPD-Alleinregierung die Eigenbedarfsgrenze auf sechs Gramm abgesenkt. Damals war der Schritt mit den gravierenden Folgen begründet worden, den der Missbrauch von Haschisch und Marihuana insbesondere für junge Leute bedeuten könne.

Die Weitergabe von Cannabis soll in jedem Fall strafbar bleiben, ebenso jeder Missbrauch in Schulen oder Jugendeinrichtungen. Sichergestellte Drogen werden auch künftig beschlagnahmt und vernichtet. Infos im Internet: ku-rz.de/schlagabtausch

 

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