Der Weg zum Bau

Bereits Anfang der 1970er-Jahre empfahlen verkehrswirtschaftliche Untersuchungen eine Verbindung der Ballungsräume in Belgien und dem Rhein-Main-Gebiet durch eine Moselquerung bei Ürzig/Zeltingen.

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Im Dezember 1975 wurde ein raumplanerisches Verfahren eingeleitet, das 1987 die Festlegung einer Linienführung durch das Bundesverkehrsministerium nach sich zog.

Im Dezember 2000 erfolgten Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte „B 50-I zwischen der A 1 bei Wittlich und der B 50 alt bei Platten“ sowie „B 50-II “zwischen Platten und Longkamp einschließlich dem Zubringer Longkamp„.

Bis Ende 2007 gab es Klagen gegen die Planfeststellung. Im April 2004 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht unter anderem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG); der Planfeststellungsbeschluss wurde wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie als rechtswidrig bewertet – und überarbeitet. Nachdem in die Trassenplanung unter anderem “grüne Brücken", Überflughilfen und die Sicherung von Altholzbeständen eingearbeitet wurden, erklärte das OVG das Projekt im Dezember 2007 als mit dem deutschen und europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Am 31. Juli 2008 gab es uneingeschränktes Baurecht.

vb