Das Betreuungsgeld

Wer sein Kind unter drei Jahren nicht in einer Kindertagesstätte oder von einer staatlich geförderten Tagesmutter hüten lassen will, kann die Familienleistung beantragen. Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt.

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Dabei darf das Kind nicht vor dem 1. August 2012 geboren sein. Die Prämie wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Es wird bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Väter und Mütter können Betreuungsgeld nicht parallel mit dem Elterngeld bekommen – nur nacheinander. Bei der Einführung des Geldes im August 2013 erhielten Eltern zunächst 100 Euro monatlich. Seit August 2014 sind es 150 Euro. Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit 386 483 Eltern Betreuungsgeld – Tendenz steigend. Im Bundeshaushalt sind rund 900 Millionen Euro für die Familienleistung veranschlagt.