Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Grünen.Foto: privat
Kontra: „Eine deutlich engere Fassung einer Verschonung von Betriebsvermögen ist aus Gerechtigkeitsgründen unabdingbar. Es kann nicht sein, dass das private Elternhaus besteuert wird, der DAX-Konzern jedoch nicht.“
Lesezeit: 3 Minuten
Von Thomas Gambke
Nach derzeitiger Rechtslage werden Betriebsvermögen fast vollständig von der Erbschaftsteuer freigestellt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsplätze in den Betrieben im Erbfall erhalten bleiben. Diese großzügigen Ausnahmen hat das Bundesverfassungsgericht aktuell auf den Prüfstand gestellt. Die zentralen Fragen lauten: Sind die Verschonungsregelungen in dem Ausmaß erforderlich, um ...
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