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Kommentar zu den RoMo-Absagen: schmerzlich – aber richtig!

„Et hätt noch emmer jot jejange“. Wie oft mag den Verantwortlichen Artikel 3 des „Rheinischen Grundgesetzes“ quälend-zweifelnd in den vergangenen Stunden durch den Kopf gegangen sein, bevor sie sich dann doch zum Schlimmsten entschließen mussten, das einem Karnevalisten widerfahren kann: der Absage des Rosenmontagszuges. Und sie entschieden richtig und verantwortungsvoll!

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Peter Burger zur Absage der Umzüge am Rosenmontag Im Interesse der Sicherheit aller auf den Wagen, in den Fußgruppen und entlang der Zugstrecke. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, hätten sich etwa Dachziegel durch den Sturm gelöst und wären als Geschosse auf Zuschauer oder Garden niedergeprasselt, wie es die MCV-Verantwortlichen bereits am Sonntagabend bei ihrer ...