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Kommentar: Karlsruher Richter haben neues Wahlkampfthema geschaffen

Das Bundesverfassungsgericht kippt einen Teil der Verschonungsregeln für Firmenerben, weil sie zu weit gehen. Der Steuernachlass muss sich künftig stärker danach richten, ob ein Firmenerbe auch tatsächlich Arbeitsplätze erhält. Eine mit Blick auf das Gemeinwohl folgerichtige Entscheidung, die allerdings auch viel Raum für Interpretationen bietet. Die politische Debatte bis Mitte 2016 ist hiermit eröffnet.

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Das Gericht stellt die Verschonung von Betriebserben nicht grundsätzlich infrage, und das ist auch gut so. Denn der Gesetzgeber hat den Firmenerben Vorteile gegenüber allen anderen Erben eingeräumt, weil ihnen eine besondere gesellschaftliche Verantwortung zukommt: Sie sollen Betriebe weiterführen und vor allem Arbeitsplätze erhalten. Die fällige Erbschaftsteuer soll nicht der ...