Koblenz

KOPIE_ID_161933/Sprit gepanscht? Tankstellenchef lenkt ein

Vorläufiges Ende im Rechtsstreit um gepanschten Sprit: Eine Tankstelle im Raum Koblenz soll im Jahr 2009 Benzin verkauft haben, das mit Diesel verunreinigt war – der 160.000-Euro-Mercedes eines älteren Manns aus dem Kreis Mayen-Koblenz wurde fast ruiniert. Er verklagte die Tankstelle. Jetzt teilte das Landgericht Koblenz auf RZ-Anfrage mit: Der Zivilprozess wurde mit einem Vergleich beigelegt.

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Koblenz – Vorläufiges Ende im Rechtsstreit um gepanschten Sprit: Eine Tankstelle im Raum Koblenz soll im Jahr 2009 Benzin verkauft haben, das mit Diesel verunreinigt war – der 160 000-Euro-Mercedes eines älteren Manns aus dem Kreis Mayen-Koblenz wurde fast ruiniert. Er verklagte die Tankstelle.

Jetzt teilte das Landgericht Koblenz auf RZ-Anfrage mit: Der Zivilprozess wurde mit einem Vergleich beigelegt. Der Tankstellenchef zahlte dem Mercedesfahrer 5500 Euro und erfüllte dessen Forderung für Reparaturen und Mietwagengebühren damit zu 90 Prozent. Abgeschlossen ist der Rechtsstreit aber noch nicht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen Betrugs und Sachbeschädigung gegen den Tankstellenchef.

Experten sind sich einig: Ein Mix aus Benzin und Diesel ist Gift für einen Benzinmotor. Wenn er dennoch damit betankt wird, kann er schweren Schaden nehmen.

Ein Gutachten belastet den Tankstellenchef schwer. Nach Informationen unserer Zeitung steht er unter dem Verdacht, Super Plus verkauft zu haben, das mit bis zu acht Volumenprozent Diesel vermischt war. Und zwar nicht nur einmal, sondern monatelang – auch nachdem es eindeutige Hinweise darauf gab, dass der Sprit verunreinigt war. Bis heute hat sich aber nur der Mercedesfahrer als mutmaßlich Geschädigter gemeldet.

Im Prozess stimmte der Tankstellenchef dem Vergleich zu. Hat er dadurch eingeräumt, dass er Benzin und Diesel vermischt hat? „Nein“, sagt der Sprecher des Landgerichts. „Der Vergleich ist kein Schuldeingeständnis.“ Das betont auch der Tankstellenchef selbst im Gespräch mit unserer Zeitung: „Ich habe dem Vergleich nur zugestimmt, weil ich den Prozess beenden wollte.“

So kam es zu dem Rechtsstreit: Der Mercedesfahrer hatte einen Vertrag mit der Tankstelle. Er betankte seine Nobelkarosse (Typ: S 600, 517 PS, 12 Zylinder) nur dort, immer mit Super Plus. Anfang 2009 saß er am Steuer, als plötzlich das Warnlicht „Motorölstand reduzieren“ leuchtete. Er ließ in einer Werkstatt Öl ab, aber die Lampe leuchtete weiter. Darum brachte er seinen Wagen zum Mercedes-Werk in Stuttgart. Dort stellte sich nach tagelanger Fehlersuche heraus: Der Tankinhalt des Benziners bestand zu acht Volumenprozent aus Diesel.

Der Anwalt des Mercedesfahrers, Michael Heuchemer, wurde misstrauisch. Sein Mandant hatte immer an derselben Tankstelle getankt, also musste sie das Benzin-Diesel-Gemisch verkauft haben. Im Mai befüllte der Anwalt an der Tankstelle einen Kanister mit Super Plus und ließ den Inhalt im Labor untersuchen. Ergebnis: Das Benzin enthielt tatsächlich Diesel, dieses Mal fünf Volumenprozent.

Im Juli zapften die Verfasser des Gutachtens ebenfalls Super Plus an der Tankstelle ab – auch diese Probe bestand aus fünf Volumenprozent Diesel. Wie der Diesel ins Benzin kam, sagt das Gutachten nicht. Aber es schließt aus, dass der Kraftstoffzulieferer der Tankstelle deren Tanks falsch befüllt hat.

Inzwischen hat der Tankstellenchef seinen Betrieb verkauft, seit Anfang 2010 firmiert er unter neuem Namen. Der RZ sagte der Mann: „Der Verkauf war lange geplant. Er hat mit dem Prozess nichts zu tun.“ Und wie kam der Diesel ins Benzin? „Das weiß ich nicht.“

Ob es infolge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einem Strafprozess gegen den Mann kommt, ist unklar. Anwalt Heuchemer sagt: „Zu den Strafermittlungen kann ich inhaltlich nichts sagen. Aber grundsätzlich gilt: Falls es zum Strafprozess kommt, hat der Vergleich im Zivilverfahren darauf keinerlei Auswirkung. Der Prozessausgang ist dann offen.“

Hartmut Wagner