Koblenz
Höhere Rechtsmathematik: Unternehmen auf der Landesgrenze muss zweimal IHK-Beitrag zahlen
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Geklagt hatte das Unternehmen, weil zusätzlich zur IHK Wiesbaden auch die IHK Koblenz Beiträge gefordert hatte. Das Unternehmen berief sich nach Gerichtsangaben darauf, dass sein Gelände zwar in beiden Ländern liege, aber als eine einzige Betriebsstätte gelte. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/jo