Koblenz

Höhere Rechtsmathematik: Unternehmen auf der Landesgrenze muss zweimal IHK-Beitrag zahlen

Foto: dpa/jo (m)

Um dieses Urteil zu begreifen, muss man vielleicht (zu)viele Semester Jura studiert haben: Ein Unternehmen auf der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen muss in beiden Ländern Beiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) zahlen. Diesen Beschluss von Anfang Mai teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mit.

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Geklagt hatte das Unternehmen, weil zusätzlich zur IHK Wiesbaden auch die IHK Koblenz Beiträge gefordert hatte. Das Unternehmen berief sich nach Gerichtsangaben darauf, dass sein Gelände zwar in beiden Ländern liege, aber als eine einzige Betriebsstätte gelte. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/jo