Berlin/Mainz

Wirtschaft erleichtert: Neuer Anlauf für Reform der Erbschaftsteuer

Nach langem Ringen und heftigen Diskussionen steht ein neuer Kompromiss für die Reform der Erbschaftsteuer. Wird der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen?
Nach langem Ringen und heftigen Diskussionen steht ein neuer Kompromiss für die Reform der Erbschaftsteuer. Wird der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen? Foto: dpa

Bund und Länder haben sich nach monatelangem Streit auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Firmenerben sollen auch künftig vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts wurden die Vorgaben aber verschärft. Dem Vorschlag der Vermittler müssen jetzt noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Die Regierungschefs mehrerer Länder gehen davon aus, dass die Vorgaben der Karlsruher Richter erfüllt wurden. Kritiker von Grünen, SPD, Linken und FDP bezweifeln dies. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch diese neue Regelung aufhebt, weil die Einigung seiner Meinung nach extrem gestaltungsfähig zu sein scheint. „Damit sind wir wieder genau da, wo wir waren: Es muss nur geklagt werden, und dann fällt das Ganze wieder wie ein Kartenhaus zusammen“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“. Die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, nannte Wissings Kritik an dem Kompromiss irritierend. „Offensichtlich hat die Landesregierung erneut keine einheitliche Linie“, erklärte sie mit Blick auf die Tatsache, dass mit Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) eine Vertreterin der Ampelkoalition in Berlin mit am Verhandlungstisch saß. Klöckner begrüßte die Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Jan Bollinger, hingegen forderte die Abschaffung der Erbschaftsteuer.

Wirtschaftsverbände reagierten erleichtert auf den Kompromiss. Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmer, betonte, dass die Einigung den „Albtraum längerer Rechtsunsicherheit für den Generationenübergang“ vermeidet. „Allerdings kann die Steuerlast für viele der großen Familienunternehmen auch deutlich steigen“, erklärte Kirchdörfer in einer Mitteilung. Außerdem kritisierte er, dass künftig Privatvermögen zur Zahlung der betrieblichen Erbschaftsteuer einbezogen werden soll und das neue Recht insgesamt planungs- und beratungsintensiver sei.

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz begrüßt den Kompromiss: „Eine Einigung in Sachen Erbschaftsteuer ist längst überfällig. Die Unternehmen brauchen dringend Rechtssicherheit. Zu begrüßen ist die realistischere Unternehmensbewertung, trotzdem wird die Firmenübergabe an die nächste Generation für viele Betriebe teurer“, erklärte Manfred Sattler, Präsident der IHK Koblenz. Aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) werden die eigentümer- und familiengeführten Unternehmen deutlich mehr belastet als zugesagt.

Der Vermittlungsausschuss hatte sich kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist auf den Kompromiss verständigt. Das Gericht hatte die Privilegien für Firmenerben Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und schärfere Regeln verlangt. Die SPD reklamiert für sich, „einige wesentliche Kritikpunkte“ am bisherigen Gesetzentwurf beseitigt zu haben. Linken-Chef Bernd Riexinger sprach von einem „Kniefall vor den reichsten Sprösslingen in diesem Land“. Die Grünen im Bundestag wollen den Kompromiss nicht mittragen. Dies gefährdet aber nicht die Mehrheit. Die Grünen auf Länderebene könnten im Bundesrat hingegen mitziehen.